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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „getrennte Veranlagung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.06.2019
- 13 UF 617/18 -

Ehepflicht trotz Trennung: Ex-Partner muss auch nach Trennung in Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer für Zeit des Zusammenlebens einwilligen

Ehepartner sind zur Vermeidung finanzieller Lasten des anderen verpflichtet

Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Denn Ehepartner sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Hingegen kann ein Ehepartner nicht wegen des Scheiterns der Ehe von dem anderen den Betrag ersetzt verlangen, den er nach der im Vergleich zur getrennten Veranlagung ungünstigeren Lohnsteuerklasse V zuvor mehr gezahlt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Familiengericht eine Verpflichtung, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen zumindest für den Fall verneint, wenn dem auf Zustimmung in Anspruch genommenen Ehepartner im Gegenzug ein Ausgleichsanspruch entstünde, weil sein Einkommen durch die gemeinsame Veranlagung nach einer Lohnsteuerklasse besteuert würde, die sich im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veranlagung ungünstiger auswirkt (sogenannter dolo agit-Einwand: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, das er augenblicklich zurückgeben muss).Dieser Argumentation ist das Oberlandesgericht Koblenz entgegengetreten. Aus dem Wesen der... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2008
- 3 K 2422/05 -

In gerichtlichem Vergleich protokollierte Zustimmungserklärung zu einer Zusammenveranlagung kann - mit steuerrechtlicher Wirkung - widerrufen werden

Bei sachlichem Grund einseitiger Widerruf möglich

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Umständen eine in einem zivilrechtlichen Vergleich abgegebene Erklärung zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung widerrufen werden kann.

Der Kläger ist mittlerweile geschieden und lebte seit dem Spätjahr 2002 von seiner damaligen Ehefrau getrennt. Auf seinen Antrag wurde für das Streitjahr zunächst eine getrennte Veranlagung durchgeführt. Dies führte für ihn zu einer Einkommensteuer (ESt) -Rückerstattung von rd. 1.350.- €.In einem Vergleich vor dem Amtsgericht verpflichtete sich der Kläger für das... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.06.2007
- 5 K 2146/06 -

Eigenheimzulage trotz Überschreitung der Einkunftsgrenze

Gemeinsame Anrechnung der Einkommen beider Ehepartner verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

Mit Urteil zum Eigenheimzulagengesetz - EigZulG - hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eigenheimzulage zu gewähren ist, wenn die im Jahre 2005 maßgebliche Einkunftsgrenze überschritten wurde.

Die seit 2004 verheirateten Kläger wurden im Jahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, die positive Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lag bei insgesamt 79.000.- € (Kläger 50.000.- €, Klägerin 29.000.- €). Seit November 2005 nutzten die Kläger das von ihnen hergestellte Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Im Jahre 2005 erzielten der Kläger und die Klägerin... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.03.2005
- III R 22/02 -

Wählt ein Ehegatte die getrennte Veranlagung führt dies zur getrennten Veranlagung auch beim anderen Ehegatten

Eheleute können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der Zusammenveranlagung (§ 26 b des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und der getrennten Veranlagung (§ 26 a EStG) wählen. Sie können die getroffene Wahl auch widerrufen, solange der Einkommensteuerbescheid noch anfechtbar ist.

Ändert das Finanzamt (FA) einen Zusammenveranlagungsbescheid, kann jeder der Ehegatten bis zur Unanfechtbarkeit des Änderungsbescheids statt der Zusammenveranlagung die getrennte Veranlagung beantragen, sofern der Antrag nicht ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist.Eheleute können nur einheitlich --entweder zusammen oder getrennt-- veranlagt werden. Entscheidet sich einer... Lesen Sie mehr