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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesundheitszeugnis“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2022
- 1 Ws 33/22 -

Gefälschtes Impfbuch: Apotheke stellt keine Behörde im Sinne von §§ 277 ff. StGB alte Fassung dar

§ 279 StGB a.F. verdrängt nicht § 267 StGB

Eine Apotheke ist keine Behörde im Sinne der §§ 277 ff. StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung. § 279 StGB alte Fassung verdrängt nicht den § 267 StGB, wenn einer Apotheke ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 soll ein Mann in einer Apotheke in einer Stadt in Baden-Württemberg ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob deswegen gegen den Mann Anklage wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Eine Anklage wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 279 StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung war aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht möglich, da dies vorausgesetzt habe, dass das gefälschte Impfbuch einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft vorgelegt wurde.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2021
- 824 Cs 234 Js 109736/21 -

Verwendung eines Attests auf Befreiung vom Mund-Nase-Schutz: Straffreiheit, wenn der Vorsatz bei Verwendung eines angeblich ärztlichen Attestes fehlt

Vorsatz nicht nachweisbar

Das Amtsgericht München sprach einen 23jährigen Handwerker aus München-Sendling vom Vorwurf des vorsätzlichen Gebrauchs unrichtiger Gesundheits­zeugnisse frei.

Dem Angeklagten war zur Last gelegen, am 23.11.2020 gegen 9 Uhr am Ostbahnhof München ohne den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz angetroffen worden zu sein. Auf Nachfrage händigte er den kontrollierenden Polizeibeamten ein auf ihn ausgestelltes Attest aus, das ihn vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit. Er hatte dieses Attest zuvor bei einer Praxis mit Mail vom 16.11.2020... Lesen Sie mehr




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