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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankenthal, Beschluss vom 18.06.2020
- 5 Ns 5171 Js 24262/18 -
Keine Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft trotz Freispruchs
Wer grob fahrlässig seine Untersuchungshaft selbst herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Haftentschädigung
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann nicht für eine ca. 10-monatige Untersuchungshaft entschädigen, obwohl er mittlerweile rechtskräftig freigesprochen ist. Denn nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal hat dieser grob fahrlässig selbst dazu beigetragen, dass er verdächtigt und inhaftiert worden ist. Die Entscheidung ist vom Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken inzwischen bestätigt worden und damit rechtskräftig
Im hier vorliegenden Fall war der inzwischen 26-jährige Mann mit Wohnsitz in Litauen zusammen mit einem Landsmann Ende Juni 2018 nachts in einem Auto in Dannstadt-Schauernheim festgenommen worden. Beide Männer kamen in Untersuchungshaft. Ihnen wurde ein versuchter Diebstahl eines vor einem Anwesen geparkten Luxusfahrzeugs vorgeworfen, eines BMW 530d im Wert von circa 80.000 Euro. Hierbei sollte ein sog. Funkwellen-Verlängerer eingesetzt werden, um das "Keyless-Go-System" des wertvollen BMW auszutricksen, was letztlich fehlgeschlagen ist.Nachdem das Amtsgericht Ludwigshafen zunächst beide Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Rostock, Urteil vom 16.12.2010
- 10 O 141/10 -
Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Entschädigung nach Strafrechtsentschädigungsgesetz wegen durch Polizeieinsatz beschädigte Wohnungstür
Fehlendes Eigentum an Wohnungstür schloss Entschädigungsanspruch des Mieters aus
Wird im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung die Wohnungstür eines Mieters beschädigt, so steht ihm kein Entschädigungsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes (StrEG) zu. Denn der Mieter ist nicht Eigentümer der Wohnungstür. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Ergreifung eines Täters wurde die Wohnungstür eines Mieters gewaltsam geöffnet. Der Mieter verlangte daraufhin Entschädigung. Da die Generalstaatsanwaltschaft eine Entschädigung verweigerte, erhob der Mieter Klage.Das Landgericht Rostock entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.12.2006
- 2 BvR 722/06 -
Zu Unrecht Beschuldigter erhält Entschädigung für Dauer der Untersuchungshaft
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft trotz Freispruchs
Gegen den Beschwerdeführer war vor dem Landgericht Deggendorf ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Tötung seiner vier Monate alten Tochter anhängig. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, nachdem sich die Hypothese, der Beschwerdeführer habe seine Tochter erstickt, als nicht haltbar erwiesen hatte. Ein weiteres Gutachten zur Todesursache war zu der Annahme eines plötzlichen Kindstodes gelangt. Das Landgericht sprach darüber hinaus aus, dass der Beschwerdeführer für die erlittene mehrmonatige Untersuchungshaft zu entschädigen ist.
Gegen die Entscheidung über die Entschädigung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein unter Hinweis auf § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), wonach die Entschädigung ausgeschlossen ist, wenn der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die widersprüchlichen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30.03.2006
- 1 Ws 174/05 -
Wer nicht grob fahrlässig seine Untersuchungshaft selbst herbeiführt, hat Anspruch auf Haftentschädigung
Ehemaliger Leipziger BfB-Chef bekommt Haftentschädigung
Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Entscheidung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Chemnitz bestätigt, wonach dem ehemaligen Leiter des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung Matthias v. H. dem Grunde nach Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) zusteht.
Matthias v. H. befand sich im Zuge eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens vom 29.11. bis 22.12.1999 wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Ende 2002 wurde er vom Landgericht Leipzig wegen Untreue in sieben Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr