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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesellschaftergrundstück“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2013
- 6 K 869/12.KO -

Angler dürfen auf dem Weg zum Gewässer keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren

Betretungsrecht für fremde Grundstücke führt zu Eingriff in Eigentum Dritter

Angler dürfen nach dem Landesfischereigesetz zwar die an ein Gewässer angrenzenden Ufer zum Angeln betreten, auf dem Weg dorthin jedoch grundsätzlich keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gewässer - im konkreten Fall der Rhein - als solches nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreicht werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls möchte an der Nordspitze der Halbinsel Oberwerth in Koblenz angeln. Um dorthin zu gelangen, muss er jedoch das Gelände des städtischen Freibades Oberwerth überqueren. Deshalb hatte er bei der beklagten Stadt die Festsetzung eines entsprechenden Betretungsrechts beantragt. Dies lehnte die Stadt unter Hinweis darauf ab, dass nach dem Landesfischereigesetz das Gewässer nicht an jeder Stelle für Angler frei zugänglich sein müsse; es genüge, wenn es überhaupt auf einem allgemein zugänglichen Weg erreicht werden könne. Dies sei beim Rhein ohne weiteres der Fall. Hiergegen hat der Kläger nach erfolglosem Widerspruch... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2009
- IV R 78/06 -

Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

Gesellschaftergrundstück ist für den Betrieb der GmbH von nicht nur untergeordneter Bedeutung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, auch dann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird.

Die Eheleute hatten hiergegen geltend gemacht, dass auf die von ihnen vermieteten Filialräume weniger als 10 % der gesamten Nutzfläche der GmbH entfalle und ein solcher geringer Flächenanteil nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht dazu führen könne, die grundsätzlich privaten Vermietungseinkünfte in gewerbesteuerpflichtige Erträge umzuqualifizieren.Dem... Lesen Sie mehr




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