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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschlechtsidentität“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.2022
- 9 U 84/21 -

OLG Frankfurt am Main: Unterlassungs­anspruch wegen binärer Geschlechts­bezeichnung

Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungs­anspruch einer Person nicht-binärer Geschlechts­identität aus formalen Gründen verworfen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns wegen Versäumung der Berufungsfrist als unzulässig verworfen. Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten und ab dem 01.03.2022 bestehenden Unterlassungs­anspruch der klagenden Partei nicht-binärer Geschlechts­zugehörigkeit gegen das Unternehmen. Dieses hat es zu unterlassen, die klagende Partei dadurch zu diskriminieren, dass bei der Nutzung von Angeboten der Beklagten zwingend eine Anrede als Frau oder Herr angegeben werden muss. Gleiches gilt für Fahrkarten, Schreiben, Rechnungen, Werbung und gespeicherte personenbezogene Daten mit der Bezeichnung als Frau oder Herr.

Die Beklagte ist Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns. Die klagende Partei besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität, seit Oktober 2019 lautet der Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde „ohne Angabe". Die klagende Partei ist Inhaberin einer BahnCard der Beklagten und bemühte sich seit Oktober 2019 vergeblich, die hierfür bei der Beklagten hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem ist es auch beim Online-Fahrkartenkauf als nicht registrierte Person im System der Beklagten zwingend erforderlich, zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auszuwählen. Die klagende Partei ist der Ansicht,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.12.2020
- 2-13 O 131/20 -

Obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ verletzt Person mit nicht-binärer Geschlechts­identität in ihrem allgemeinen Persönlichkeits­recht

Geschlechtsneutrale Anrede muss zur Wahl stehen

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die obligatorische Angabe von "Herr" oder "Frau" eine Person mit nicht-binärer Geschlechts­identität in ihrem allgemeinen Persönlichkeits­recht verletzt.

Die Beklagte ist die Vertriebstochter eines deutschlandweit tätigen Eisenbahnkonzerns. Bei der Buchung einer Fahrkarte über deren Internetauftritt muss der Kunde die Anrede „Herr“ oder „Frau“ wählen. Eine geschlechtsneutrale Anrede ist nicht verfügbar. Die Auswahl kann nichtoffengelassen werden. Auch die Registrierung als Kunde erfordert die Festlegung als „Herr“ oder „Frau“.... Lesen Sie mehr




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