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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschirrspülmaschine“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1988
- 4 U 232/87 -

Versicherungsschutz nach Wasserschaden: Nichtverschließen des Wasserhahns während mehrwöchiger Urlaubsreise ist grob fahrlässig

Wasserschaden aufgrund geplatzten Schlauchs bei Geschirrspüler

Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der unter Druck stehende Wasserschlauch zum Geschirrspüler platzt, so besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn während einer mehrwöchigen Urlaubsreise nicht der Wasserhahn verschlossen wird. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Einfamilienhaus kam es im Jahr 1987 während der dreiwöchigen Urlaubsreise der Hauseigentümer zu einem erheblichen Wasserschaden, weil der unter Wasserdruck stehende Zuleitungsschlauch des Geschirrspülers platzte. Die in Anspruch genommene Versicherung weigerte sich nachfolgend den Schaden zu regulieren. Denn ihrer Meinung nach habe der Hauseigentümer angesichts dessen, dass er während seiner mehrwöchigen Abwesenheit nicht das Absperrventil der Kaltwasserzuleitung geschlossen hatte, grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt. Da der Hauseigentümer dies anders sah, erhob er Klage.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.10.1995
- 2 U 135/95 -

Wasserschaden aufgrund Spülmaschine während einwöchiger Abwesenheit begründet grob fahrlässiges Verhalten

Alter der Maschine von 15 Jahren sowie ständiges unter Druck lassen des Wasserschlauchs begründet erhöhte Gefahr eines Wasserschadens

Kommt es während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers zu einem Wasserschaden durch eine Spülmaschine, begründet dies ein grob fahrlässiges Verhalten. Dies kann zu einem Ausschluss des Versicherungs­schutzes führen. Denn mit der Gefahr eines Wasserschadens muss gerechnet werden. Dies gilt umso mehr als die Maschine bereits 15 Jahre alt ist und der Wasserschlauch ständig unter Druck belassen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers platzte der Zulaufschlauch zur Geschirrspülmaschine, so dass es zum Austritt eine großen Menge von Wasser kam. Dieses verursachte erhebliche Schäden im ganzen Haus. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Versicherung. Diese lehnte jedoch eine Schadensregulierung... Lesen Sie mehr

Landgericht Landau, Urteil vom 07.11.1995
- 1 S 253/95 -

Mieter haftet nicht für Wasserschaden durch defekte Geschirrspülmaschine

Keine automatische Gefährdungshaftung durch Einbringen von Haushaltsgeräten in eine Mietwohnung

Wenn eine Geschirrspülmaschine infolge eines technischen Defekts einen Wasserschaden verursacht, kann der Betreiber dieses Geräts nicht automatisch haftbar gemacht werden. Ist ein Defekt des Geräts zuvor nicht zu erkennen gewesen und wurde das Gerät während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt gelassen, so kann dem Betreiber kein Verschulden zur Last gelegt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor.

Im vorliegenden Fall forderte ein Vermieter von den Mietern einer Wohnung Erstattung von Schadensbeseitigungskosten, nachdem durch aus dem defekten Schlauch eines Geschirrspülers auslaufendes Wasser ein Schaden in der darunter liegenden Wohnung entstanden war. In der Klagebegründung hieß es, die Mieter hätten schuldhaft gehandelt, in dem sie die Spülmaschine in Betrieb gesetzt hätten,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 27.04.1995
- 2 C 727/94 -

Mieter muss Geschirrspüler beaufsichtigen oder Aqua-Stop einbauen

Mieter haftet für Überschwemmung durch Geschirrspüler

Betreibt ein Mieter in einer Etagenwohnung eine Geschirrspülmaschine, dann muss für den durch den Betrieb möglicherweise verursachten Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Germersheim hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von den Mietern einer Wohnung Schadenersatz für einen Wasserschaden. Der Schlauch der Geschirrspülmaschine der Mieter war defekt, so dass Wasser auslief und Schaden in der unter der Wohnung der Mieter liegenden Wohnung anrichtete.Der Vermieter verlangte 2.972,55 DM Schadenersatz und Gutachterkosten in Höhe von 1.563,78 DM.... Lesen Sie mehr




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