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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.06.2017
- 31 Wx 402/16 -
Möglichkeit der schnellsten Vaterschaft für Kind allein nicht maßgeblich für Vaterschaftseintragung
Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen
Hat ein Kind aufgrund der Kollision von deutschem und ausländischem Recht mehrere Väter, so ist der Vater im Geburtenregister einzutragen, der nach dem Günstigkeitsprinzip für das Kindeswohl am besten ist. Dabei ist nicht allein darauf abzustellen, nach welchem Recht das Kind am schnellsten einen Vater erlangt. Vielmehr ist gleichermaßen das Interesse des Kindes an dem biologisch wahrscheinlicheren Vater zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 gebar eine deutsch-rumänische Frau Zwillinge. Diese Kinder hatten aufgrund der Kollision von deutschem und rumänischem Recht zwei Väter. Zum einen bestand nach rumänischem Recht eine Vaterschaft des früheren rumänischen Ehemanns der Frau. Die Ehe wurde im Februar 2016 geschieden. Zum anderen erkannte der leibliche Vater einige Tage nach der Geburt die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter und ihres früheren Ehemanns an. Nachfolgend war dem Standesamt unklar, welcher Vater in das Geburtenregister einzutragen war.Das Amtsgericht Augsburg entschied die Frage... Lesen Sie mehr