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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Genickbruch“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.02.2009
- 20 U 175/06 -

Hohes Schmerzensgeld für Genickbruch nach Trampolinsprung in Indoor-Spielhalle

70 % Schadenersatz für querschnittsgelähmten Familienvater

Das Oberlandesgericht Köln hat einem 41-jährigen Familienvater Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen, der sich beim Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick gebrochen hatte und seitdem querschnittgelähmt ist. Die Betreiber der Spielhalle wurden verpflichtet, sämtliche Schäden des Mannes in Höhe von 70 % zu tragen; allerdings muss der 41-Jährige sich ein eigenes Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen, um das seine Ansprüche gekürzt werden. Über die Höhe des Schadensersatzes muss jetzt das Landgericht Köln entscheiden, im Streit stehen Beträge von mittlerweile über 1 Mio. Euro.

Der Familienvater besuchte am 02.10.2004 zusammen mit seiner Familie und einer Geburtstagsgesellschaft den Indoor-Spielplatz, der auch über eine große Trampolin-Sprunganlage mit mehreren Sprungtüchern verfügt. Die Rahmen und die Federungen der Trampoline waren mit Schaumstoffmatten abgedeckt.Auch hatte der Betreiber der Halle "Wichtige Hinweise" ausgehängt, nach denen die Sprunganlage von Kindern ab 4 Jahren und Erwachsenen benutzt werden dürfe. Vor Saltosprüngen sollte man sich mit dem Gerät vertraut machen und auch darauf achten, die Beine möglichst gestreckt zu halten, um einen Rückschlag beim Aufprall zu vermeiden. Nach einigen... Lesen Sie mehr




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