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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „genetischer Fingerabdruck“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.01.2013
- 15 UF 51/06 -

Forderung einer Spermaprobe von eineiigen Zwillingen zur Aufklärung der Abstammung eines Kindes unzumutbar

Kindesmutter hatte während der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit eineiigen Zwillingen

Eineiigen Zwillingen ist im Rahmen eines Abstammungs­verfahrens die Abgabe einer Spermaprobe oder die Einbeziehung ihres codierenden DNA-Bestandteil in die Abstammungs­untersuchung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Denn nach den bisherigen anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft verspricht deren Untersuchung keine Aufklärung des Sachverhaltes. Haben eineiige Zwillinge in der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Kindesmutter verkehrt, lässt sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Vaterschaft nicht durch ein genetisches Abstammungs­gutachten, klären.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten der Beklagte als auch dessen Zwillingsbruder in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit der Kindesmutter.Hatte das Amtsgericht der Klage in erster Instanz noch stattgegeben, so entschied das Oberlandesgericht auf die Berufung des Beklagten nunmehr, dass sich weder durch die Zeugenaussagen, noch durch Abstammungsuntersuchungen mit dem für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad die Abstammung des Klägers aufklären lasse. Zum einen lasse sich die Vaterschaft des Beklagten nicht mit der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung begründen,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.05.2009
- 2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09  -

Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" erfolgreich

Anordnung zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" nur bei Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Die Anwendung der Bestimmung des § 81 g Abs. 1 StPO, laut der Beschuldigten einer Straftat zur Identitätsfeststellung Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters untersucht werden dürfen, wurde vom Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen für verfassungswidrig erklärt. Grundsätzlich billigte das Bundesverfassungsgericht jedoch die Vorschriften über den "genetischen Fingerabdruck" bei verurteilten Straftätern.

Die zwei Beschwerdeführer waren jeweils zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Amtsgerichte hatten die Entnahme von Speichel- oder Blutproben und die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" auf der Grundlage von § 81 g Abs. 1 StPO angeordnet. Die Rechtsmittel der Beschwerdeführer blieben erfolglos. Gegen die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte hatten die Beschwerdeführer ... Lesen Sie mehr