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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftskonto“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 03.03.2014
- 4 UF 181/13 -

Nach Trennung darf grundsätzlich einer der Eheleute nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben

Trennungsbedingte Anschaffungskosten rechtfertigen nichts anderes

Hat sich ein Ehepaar getrennt, so darf der jeweilige Ehepartner nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben. Dies gilt selbst dann, wenn dem einen Ehepartner trennungsbedingt Anschaffungskosten entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hob ein Ehepartner im Juni 2009 zwei Tage nach der erfolgten Trennung der Eheleute das gesamte Guthaben eines gemeinsamen Kontos ab. Er gab an, dass er das Geld zur Deckung der trennungsbedingten Anschaffung von Möbeln und Elektrogeräten gebraucht habe. Da der andere Ehepartner davon nichts wusste und damit auch nicht einverstanden war, erhob er Klage auf Rückzahlung des hälftigen Guthabens.Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des klagenden Ehepartners. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des hälftigen Guthabens zugestanden.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2011
- II R 33/10 -

Bundesfinanzhof zu den Zahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten

Zugriff auf Guthaben des nichteinzahlenden Ehegatten muss vor Besteuerung durch das Finanzamt geprüft werden

Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute kann zu einer der Schenkungssteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen. Das Finanzamt muss jedoch anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im hier zugrundeliegenden Fall eröffnete die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann ein Oder-Konto, auf das nur der Ehemann Einzahlungen in erheblichem Umfang leistete. Das Finanzamt besteuerte die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Ehemannes an die Klägerin. Die Klage hatte keinen Erfolg.Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das... Lesen Sie mehr




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