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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gelegentlicher“ veröffentlicht wurden

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2018
- 2 B 1543/18 -

Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums aufgrund Höhe des THC-Gehalts und Angabe des Fahrzeugführers zum Cannabiskonsum zwei Tage zuvor

Zulässige Entziehung der Fahrerlaubnis

Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum kann ausgegangen werden, wenn der bei einer Polizeikontrolle festgestellter THC-Gehalt im Blut 3,5 ng/ml beträgt und der Fahrzeugführer angibt, zwei Tage zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Denn dieser Sachverhalt deutet nach dem Stand der Wissenschaft daraufhin, dass zwischen dem eingeräumten Konsum und der Blutentnahme ein weitere Konsumakt stattgefunden haben muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Ver­waltungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Polizeikontrolle im September 2018 wurde bei einem Autofahrer eine Blutprobe entnommen, die einen THC-Wert von 3,5 ng/ml aufwies. Der Autofahrer gab zu, dass er zwei Tage zuvor "Gras" geraucht habe. Aufgrund der Angaben des Fahrzeugführers und des THC-Werts ging die zuständige Behörde von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus und entzog dem Autofahrer mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Fahrzeugführers. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. wies den Eilantrag zurück. Nunmehr legte der Autofahrer Beschwerde ein.Der Hessische... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014
- 4 Bs 26/14 -

Keine Fahr­erlaubnis­entziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem Cannabiskonsum

Ein- bzw. erstmaliger Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit gelegentlichem Cannabiskonsum

Einem Autofahrer kann nicht deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil er ein- oder erstmalig Cannabis konsumiert hat und dabei Auto gefahren ist. Denn der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit dem gelegentlichen Cannabiskonsum. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 geriet ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er kurz zuvor Cannabis konsumiert hatte. Die zuständige Behörde ging von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus und entzog ihm daher die Fahrerlaubnis. Der Autofahrer bestritt jedoch einen gelegentlichen Konsum. Er gab an, nur einmal probiert... Lesen Sie mehr




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