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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geländewagen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.10.2008
- II R 63/07 -

Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.

Die Klägerin war Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.Der Bundesfinanzhof ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so das Gericht,... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.04.2008
- II R 62/07  -

BFH: Besteuerung von Geländefahrzeugen mit über 2,8 t als PKW verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (z.B. Geländewagen) allein anhand von Bauart und Einrichtung zu beurteilen sei, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zu besteuern sei.

Der Kläger war Halter eines Toyota Landcruiser (Typ J8). Das Fahrzeug hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 960 kg. Es wurde im Hinblick auf § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bis 30. April 2005 allein wegen seines zulässigen Gesamtgewichts von über 2,8 t als Lastkraftwagen besteuert; die sich nach dem Gewicht bemessene Steuer betrug 172 €. Nach Aufhebung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2007
- 9 U 239/06 -

Neuwagenkauf: Neuer Geländewagen mit veralteter Technik kann zurückgegeben werden

Veraltete Technik ist ein Sachmangel - Neufahrzeuge müssen dem Stand der Konkurrenz entsprechen

Wer einen neue Geländewagen kauft, dessen Technik veraltet ist, kann den Kauf rückgängig machen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Neuwagen hatte nicht den Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen erreicht.

Der Käufer kaufte bei der beklagten Autohaus GmbH Anfang 2005 ein geländegängiges Fahrzeug mit permanentem Allradantrieb für 29.000 Euro. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Nach der Lieferung im April 2005 beanstandete er mehrere Mängel, u.a. eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h, ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeugs bei Erreichen... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 30.03.2007
- 7 K 22/06 -

Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum

Personen- oder Güterbeförderung entscheidend für Besteuerungsart

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern - wie ein PKW - nach Hubraum zu besteuern ist.

Der Kläger ist Eigentümer eines Toyota Landcruiser, Typ J8. Das Finanzamt besteuerte das Fahrzeug bis zum 30. April 2005 nach Gewicht. Ab dem 1. Mai 2005 besteuerte es das Fahrzeug als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission, was zu einer höheren Steuer führte.Das Finanzgericht hat diese Besteuerung bestätigt. Bis zum 30. April 2005 galten kraftfahrzeugsteuerrechtlich Geländewagen... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 19.01.2006
- 1 U 846/04 -

Auch Gebrauchtwagenhändler haftet für Konstruktionsmängel an einem Auto

Für Konstruktionsfehler an einem Auto müssen auch Gebrauchtwagenhändler haften, wenn sie einen Gebrauchtwagen mit einem solchen Fehler verkaufen. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden.

Im Fall ging es um einen ca. fünf Jahre alten Geländewagen (Jeep Cherokee), den der Händler mit einer Fahrleistung von ca. 85.000 km verkaufte. Der neue Besitzer stellte nach rund 10.000 gefahrenen Kilometern fest, dass im Zylinderkopf des Wagens ein Riss entstanden war. Vor Gericht stellte ein Gutachter fest, dass der Wagen durch den neuen Besitzer nicht überhitzt worden war. Er wies... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.08.2006
- VII B 333/05 -

Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen

Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt (also LKW) waren. Dies brachte ihren Haltern meist wesentliche Ersparnisse gegenüber einer Besteuerung als PKW.

Das Steuerprivileg beruhte auf einer Vorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, auf die das Kraftfahrzeugsteuergesetz verwies und nach der solche Fahrzeuge (sog. Kombinationsfahrzeuge) als LKW galten. Diese Vorschrift ist jedoch zum 1. Mai 2005 aufgehoben worden. Es wird seither vielfach die Auffassung vertreten, was ein PKW und was ein LKW sei, richte sich jetzt nach einer EU-Richtlinie... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2006
- 8 V 4/06 -

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung... Lesen Sie mehr




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