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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebot der Staatsferne der Presse“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bonn, Urteil vom 28.06.2023
- 1 O 79/21 -

Landgericht Bonn erklärt Nationales Gesundheitsportal für unzulässig

Großteil der eingestellten Artikel überschreiten die Grenzen des zulässigen staatlichen Informations­handelns

Das Landgericht Bonn hat der Klage eines Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt.

Der Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt, in denen er Informationen zu den Themen Gesundheit und Krankheiten für den medizinischen Laien in aufbereiteter Form anbietet, hat in dem Verfahren von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, das sog. Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu betreiben bzw. anzubieten. Der Kläger sieht in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten, mit dem der Bund das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt. Dieses sog. Institut der freien Presse dient dazu, eine Meinungsbildung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2022
- I ZR 97/21 -

BGH zu den wett­bewerbs­rechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen Internetportals - Dortmunder Stadtportal dortmund.de nicht presseähnlich

Kommunales Internetportal der Stadt verstößt in der beanstandeten Fassung nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Internetangebot einer Kommune in Form eines Stadtportals, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind, das Gebot der "Staatsferne der Presse" nicht verletzt, wenn der Gesamtcharakter des Internetangebots nicht geeignet ist, die Institutsgarantie der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden.

Die Klägerin ist ein Verlag, der neben Tageszeitungen in Form von Printmedien auch digitale Medien anbietet, darunter ein Nachrichtenportal. Die beklagte Stadt betreibt ein Internetportal, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Nach der über das Internetportal abrufbaren Eigenwerbung soll es umfassend und aktuell über das Geschehen... Lesen Sie mehr



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