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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasverbrauch“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2024
- 172 C 12407/23 -
Strittige Erdgasjahresabrechnung: Unterbliebene Gasablesung
Energieanbieter dürfen falsche Schätzwerte nachträglich korrigieren
Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 EUR ab.
Die Klägerin hatte für ihre Immobilie von der Beklagten Gas bezogen. Gegenstand der Klage war die Erdgasjahresabrechnung vom 13.04.2021 für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 mit einem Rechnungsbetrag von 4.259,56 EUR und einem berechneten Gasverbrauch von 63.528 kWh. Die Klägerin war der Auffassung, dass dieser Gasverbrauch von der Beklagten um ein Vielfaches zu hoch ermittelt worden sei. Dies folge daraus, dass auch der in der vorangegangenen Jahresabrechnung ermittelte Verbrauch von 10.347 kWh wesentlich niedriger gewesen sei und sich hieran in der Folgezeit nichts geändert habe. Nach den Feststellungen des Gerichts beruhte der sehr hohe... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2022
- 26 U 3/22 -
Streit über Umfang des Gasverbrauchs: Gasversorger muss Installation eines funktionierenden Zählers und ordnungsgemäße Ablesung beweisen
Eichung des Zählers und keine Hinweise auf Fehlfunktion begründet Anscheinsbeweis für richtige Anzeige des Gasverbrauchs
Besteht Streit über den Umfang des Gasverbrauchs, so trifft dem Gasversorger die Beweislast dazu, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Gaszähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Ist der Zähler noch geeicht und hat eine Prüfung keine Hinweise auf eine Fehlfunktion ergeben, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gasverbrauch richtig angezeigt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand vor dem Landgericht Wuppertal seit dem Jahr 2020 Streit über die Rückzahlung gezahlter Entgelte für die Versorgung mit Gas. Die Klägerin behauptete, dass wegen eines gravierenden Defektes des Gaszählers der Verbrauch für die Jahre 2015 bis 2017 unzutreffend angezeigt worden sei. Die Beklagte bestritt dies. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen... Lesen Sie mehr
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