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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gardinen“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25.05.2016
- S 2 AS 3427/14 -

Jobcenter darf im Rahmen von Erstausstattungen Pauschalen zahlen

Pauschalbetrag von 149 Euro für Ausstattung eines Ein­personen­haushalts mit Gardinen und Rollos angemessen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls zog 2013 aus einer Obdachlosenunterkunft, in der er wegen Räumung seiner vorherigen Wohnung für wenige Monate wohnte, in eine neue Wohnung. Er beantragte bei der Beklagten die Kosten für die Anschaffung neuer Rollos/ Gardinen. Die Beklagte gewährte ihm daraufhin eine pauschale Beihilfe für einen Einpersonenhaushalt in Höhe von 149 Euro für Gardinen/ Rollos und deren Befestigung. Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch und nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben. Der Kläger trug vor, dass die gewährten 149 Euro nicht ausreichend seien, um die Wohnung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Münster, Beschluss vom 02.04.2007
- S 5 AS 55/07 ER -

Hartz IV: Gardinen sind Erstausstattung für Wohnung

Für geordnete Haushaltsführung notwendig

Wenn bei einem ALG-II-Empfänger nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung nicht mehr passen oder er gar zuvor gar keine hatte, muss die zuständige Hartz-IV-Behörde (Arge/Jobcenter) die Anschaffung neuer Gardinen bezahlen. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall zog ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) in eine neue Wohnung um. Die Arge lehnte einen Antrag auf Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung ab. Der Antragsteller beantragte u. a. die Übernahme von Kosten für die Anschaffung einer Gardine, weil die Nachbarn der gegenüberliegenden Häuser in seine Wohnung einsehen könnten. Da die Arge die Übernahme der... Lesen Sie mehr