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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „G-20-Gipfel“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.06.2017
- 1 BvR 1387/17 -
Stadt Hamburg muss G20-Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellen
Umfang des Camps kann begrenzt und mit Auflagen versehen werden
Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Hamburg aufgegeben, über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich zu entscheiden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Anmelder und vorgesehener Leiter einer geplanten Veranstaltung, die vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 in der Form eines politischen Protestcamps auf der großen Festwiese des Hamburger Stadtparks stattfinden soll. Es werden etwa 10.000 Personen aus aller Welt erwartet, die in 3.000 Zelten wohnen und übernachten sollen. Während seiner Dauer soll das Camp einen durchgängig bei Tag und bei Nacht wahrnehmbaren Ort des Protestes gegen das am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfindende Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs der Gruppe der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G20-Gipfel) darstellen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.06.2017
- 16 E 6288/17 -
Demonstration während G20-Treffen bleibt einstweilen verboten
Besondere Gesamtgefahrenlage rechtfertigt zeitlich und räumlich begrenztes allgemeines Versammlungsverbot
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Dauerkundgebung "Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung im Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr verboten.
Das Verwaltungsgericht Hamburg führt zur Begründung aus, dass die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Juni 2017 u.a. ein Versammlungsverbot in einem ca. 38 km2 großen Bereich der Innenstadt Hamburgs für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr beinhalte. Von diesem sei auch der Veranstalter der Dauerkundgebung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017
- 4 Bs 125/17 -
Geplantes Protestcamp gegen G20-Treffen in Hamburg keine grundrechtlich geschützte Versammlung
Gesamtbeschau zeigt Schwerpunkt bei nicht auf Meinungskundgabe gerichteten Elementen der Veranstaltung
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass das geplante Protestcamp im Stadtpark von Hamburg gegen das G20-Treffen keine grundrechtlich geschützte Versammlung ist. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass sich bei einer Gesamtschau des Konzepts des Protestcamps ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente der Veranstaltung erkennen lasse.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 soll im Hamburger Stadtpark eine als Dauerkundgebung mit dem Tenor "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" angemeldete Veranstaltung stattfinden. Neben Wohnzelten soll es eine Bühne und verschiedene Veranstaltungszelte geben. Es sollen in dem Camp zudem verschiedene Veranstaltungen gegen... Lesen Sie mehr
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