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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fußraum“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.07.2001
- 10 U 1088/00 -
Pflanzentransport vor dem Beifahrersitz: Loslassen der rechten Hand vom Lenkrad für Festhalten eines Kaktus ist bei einer scharfen Rechtskurve grob fahrlässig
Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall / Versicherung kann nach § 81 VVG Leistungen kürzen
Lässt ein Autofahrer in einer scharfen Rechtskurve das Lenkrad mit seiner rechten Hand los, verreist er dadurch das Steuer und kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann die Kaskoversicherung regelmäßig ihre Leistungen kürzen. Denn in dem Loslassen des Lenkrads mit einer Hand ist eine grobe Fahrlässigkeit zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1999 kam ein PKW von der Straße ab und stieß gegen einen auf dem Bürgersteig befindlichen Betonpfahl. Zu dem Vorfall kam es, weil die Fahrerin des PKW in einer 90 Grad Rechtskurve ihre rechte Hand vom Lenkrad löste, um einen im Kippen befindlichen Kaktus festzuhalten. Dieser befand sich in einem Transport-Plastikcontainer im Fußraum des Beifahrersitzes. Durch das Loslassen des Lenkrads verriss die Autofahrerin das Steuer und kam von der Straße ab. Aufgrund des erlittenen Sachschadens am Fahrzeug beanspruchte sie ihre Vollkaskoversicherung. Diese ging jedoch vom Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 14.10.1993
- 8 U 1482/93 -
Verkehrsunfall wegen Zwergpudel: Beisichführen eines Hundes im Fußraum vorm Beifahrersitz ist grob fahrlässig
Mit unvorhersehbaren Verhalten eines Tiers muss gerechnet werden
Führt ein Autofahrer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit und kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der Hund zum Fahrer kletterte, so ist dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall führte ein Autofahrer seine Zwergpudelhündin im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit. Während der Fahrt kletterte die Hündin in den Fußraum des Fahrers, der dadurch gestört wurde und einen Verkehrsunfall verursachte. Die Versicherung hielt das Verhalten des Autofahrers für grob fahrlässig und weigerte sich für den Schaden aufzukommen. Dieser verwies jedoch... Lesen Sie mehr
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