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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fugen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.1994
- 221 C 156/94 -
Schönheitsreparaturpflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer
Schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung
Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schönheitsreparaturpflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt zu haben. Da sich die Mieterin weigerte die Fugen zu erneuern, nahm der Vermieter die Arbeiten vor und klagte anschließend gegen die Mieterin auf Erstattung der Kosten.Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe... Lesen Sie mehr
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