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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „für die Vergangenheit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.1996
- 40 b C 591/96 -

Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet Mietverhältnis für die Zukunft (Ex-nunc-Wirkung)

Keine rückwirkende Beendigung auf den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses (Ex-nunc-Wirkung)

Fechtet der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung des Mieters an, so wird das Mietverhältnis für die Zukunft beendet. Eine rückwirkende Beendigung auf den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses findet nicht statt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hat der Vermieter einen Mietvertrag wegen einer arglistigen Täuschung des Mieters angefochten. Strittig war nunmehr zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis als beendet galt. Zum Zeitpunkt der Anfechtungserklärung wohnte der Mieter bereits in der Wohnung.Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass die Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB zu einer Beendigung des Mietverhältnisses für die Zukunft führe. Denn die Anfechtung eines "in Vollzug" gesetzten Mietverhältnisses habe die Wirkung einer Kündigung. Das angefochtene Mietverhältnis sei im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung... Lesen Sie mehr