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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fuchsschonzeitverordnung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
- 5 K 640/12 -
Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an
Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen
Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern der unversorgten Welpen und Jungfüchse zur Folge gehabt. Dies sei mit den Vorgaben des Tierschutzes nicht zu vereinbaren.Der Kläger stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, für ein derartiges Schonungsgebot fehle jede wildbiologische... Lesen Sie mehr