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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Frührente“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2018
- B 5 R 25/17 R -

Rente ab 63: Arbeits­losen­geld­bezug in den letzten zwei Jahren nur ausnahmsweise auf die Wartezeit anrechenbar

Gesetzliche Regelung soll missbräuchliche Frühverrentung von vornherein ausschließen

Zeiten des Arbeits­losen­geld­bezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind auf die 45-jährige Wartezeit für die sogenannte Rente ab 63 grundsätzlich auch dann nicht anrechnungsfähig, wenn sie vor dem Inkrafttreten der dies regelnden Norm am 1. Juli 2014 liegen. Außerdem liegt eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers als Voraussetzung für die ausnahmsweise mögliche Anrechenbarkeit von Zeiten des Arbeits­losen­geld­bezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die Wartezeit nur dann vor, wenn das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfällt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

Die sogenannte Rente ab 63 - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - setzt unter anderem die Erfüllung einer 45-jährigen Wartezeit voraus. Auf diese werden grundsätzlich Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet, es sei denn dieser erfolgt in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Von der Ausnahme sind die Fälle rückausgenommen, in denen der Leistungsbezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. In diesen Fällen ist eine Anrechnung auf die Wartezeit also möglich. Der Begriff der vollständigen Geschäftsaufgabe ist im Gesetz nicht näher umschrieben und auch durch den Sprachgebrauch nicht eindeutig bestimmt.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.09.2013
- 26 U 85/12 -

Arzt haftet für unzureichende Aufklärung eines Patienten vor der Darmspiegelung

Patient hat Anspruch auf 220.000 Euro Schmerzensgeld bei Darmperforation nach einer Darmspiegelung

Ein Facharzt für Chirurgie schuldet einem Patienten 220.000 Euro Schmerzensgeld, weil er den Patienten über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt hat, in deren Folge der Patient eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen erlitten hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der seinerzeit 48 Jahre alte Kläger wegen Blutungen im Stuhlgang beim beklagten Facharzt für Chirurgie in Bielefeld vorgestellt hatte, führte der Beklagte im November 2007 eine Koloskopie mit Polypenabtragung durch. In Folge dieses Eingriffs kam es zu einer Darmperforation, die wenige Tage später notfallmäßig... Lesen Sie mehr




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