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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fristenkontrolle“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.07.2014
- XII ZB 709/13 -

Elektronische Handakte muss Überprüfung der Rechtsmittelfristen ebenso gewährleisten wie Papierakte

Fehlende Kontrolle der Handakte begründet Verschulden an übersehener Rechtsmittelfrist

Ein Rechtsanwalt ist berechtigt die Handakte elektronisch zuführen. In diesem Fall hat er aber gleichermaßen, wie bei einer Papierakte zu gewährleisten, dass die Rechtsmittelfristen überprüft werden können. Dies erfordert die Einsicht der digitalen Akte auf dem Bildschirm. Erfolgt dies nicht und übersieht daher der Rechtsanwalt, dass eine Rechtsmittelfrist versehentlich nicht eingetragen wurde, so hat er schuldhaft die Frist versäumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anwalt wurde mit der Einlegung einer Beschwerde beauftragt. Zwar hat er die Beschwerde fristgerecht eingereicht, eine Beschwerdebegründung erfolgte jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist. Nachdem das Beschwerdegericht, das Oberlandesgericht Nürnberg, den Anwalt auf die fehlende Begründung der Beschwerde hinwies, beantragte er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis. Zur Begründung verwies er darauf, dass in der elektronischen Handakte die Beschwerdebegründungsfrist nicht eingetragen war und daher versäumt wurde. Da die dafür zuständige sonst stets zuverlässige... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2004
- IV ZB 41/03 -

Zur Fristenkontrolle bei Wiedervorlage wegen Vorfrist

Prozessbevollmächtigter muss nachprüfen

Auch wenn der Prozessbevollmächtigte die von seiner Angestellten in den Fristenkalender eingetragene Frist überprüft hat, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozesshandlung die Einhaltung der für diese vorgeschriebenen Frist nachzuprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatte die Büroangestellte die ursprünglich im Fristenkalender eingetragene Frist nachträglich geändert (vom 25. Juni 2003 auf den 26. Juni 2003). Am 26. Juni 2003 faxte der Prozessbevollmächtigte die Berufungsbegründung an das Landgericht.Dieses machte den Prozessbevollmächtigten darauf aufmerksam, dass die Frist gemäß § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gewahrt sei. Den... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.12.2004
- XII ZB 164/03 -

Zur Fristenkontrolle wenn die Akte zur Besprechung mit dem Mandanten vorgelegt wird

Im Fall hatte das Büropersonal des Anwalt die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender nicht notiert und ihm die Akte deshalb nicht rechtzeitig zur Fertigung der Berufungsbegründungsschrift vorgelegt. Vor Einlegung der Berufung hatte der Anwalt mit dem Mandanten einen Besprechungstermin durchgeführt, bei dem ihm die Akte vorgelegt worden war.

Der Anwalt stellte beim Berufungsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen.Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beklagte mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH. Dieser verwarf die Beschwerde als nicht zulässig.Der BGH bestätigt die Auffassung des Berufungsgerichts.... Lesen Sie mehr