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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fremdgelder“ veröffentlicht wurden
Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 07.09.2012
- 2 AGH 8/12 -
Honorarvorschüsse stellen keine Fremdgelder i.S.d. § 43 a Abs. 5 BRAO dar
Rückzahlung muss nicht unverzüglich erfolgen
Wird die Zahlung eines Honorarvorschusses an den Rechtsanwalt vereinbart, so stellen diese Vorschüsse keine Fremdgelder im Sinne des § 43 a Abs. 5 BRAO dar. Die Rückzahlung des zu viel gezahlten Vorschusses muss nicht unverzüglich erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs NRW hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt für eine Firma im Bereich des öffentlichen Vergaberechts tätig. Vereinbart wurde eine Vergütung von 250 € je angefangener Stunde und die Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 7.000 € pro Monat. Die Vorauszahlungen wurden quartalsweise mit der tatsächlich angefallenen Anwaltsvergütung verrechnet. Eine Unterdeckung sollte durch Nachzahlung ausgeglichen werden, ein Überschuss sollte durch den Anwalt erstattet werden. Aufgrund der im Februar 2011 ausgeführten Abrechnung für das 3. und 4. Quartal 2010 teilte der Anwalt seiner Auftraggeberin mit, dass er einen Überschuss von etwa 23.120 € zu erstatten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2012
- 3 StR 421/12 -
BGH bestätigt Verurteilung eines Meppener Rechtsanwalts wegen Untreue und Betrug zu 4 Jahren Haft
Ehemaliger Rechtsanwalt nutzte Fremdgelder u.a. für sich und seine zu dem Zeitpunkt hochverschuldete Kanzlei
Die Verurteilung eines heute 59-jährigen ehemaligen Rechtsanwalts aus Meppen wegen Untreue und Betruges in mehreren Fällen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt.
Die Verurteilung eines ehemaligen Rechtsanwalts aus Meppen wegen zweifachen Betruges stützt sich darauf, dass der Angeklagte im Jahr 2010 Mandanten dazu veranlasst hat, Gelder in Höhe von 33.000 Euro und 20.000 Euro auf ein angeblich von ihm geführtes Anderkonto zu zahlen zwecks Weiterleitung an die Gegenseite. Entgegen seiner Zusicherungen handelte es sich aber um sein Geschäftskonto.... Lesen Sie mehr
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