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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freizeitbad“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.07.2016
- 2 BvR 470/08 -
Unterschiedliche Eintrittspreise für einheimische und auswärtige Besucher eines überregional ausgerichteten Freizeitbads diskriminierend
Verfassungsbeschwerde gegen diskriminierende Preisgestaltung durch kommunales Freizeitbad erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete. Der aus Österreich stammende Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde vornehmlich eine Benachteiligung gerügt, da er als Besucher des Freizeitbads den regulären Eintrittspreis zu entrichten hatte, während die Einwohner der umliegenden Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis bezahlten.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens ist österreichischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Österreich. Bei einem Besuch eines von mehreren Gemeinden und einem Landkreis betriebenen Freizeitbades im Bertechsgadener Land musste er den regulären Eintrittspreis entrichten, während den Einwohnern dieser Gemeinden ein Nachlass auf den regulären Eintrittspreis von etwa einem Drittel gewährt wurde. Der Beschwerdeführer erhob Klage zum Amtsgericht und forderte wegen unzulässiger Benachteiligung die Rückzahlung des Differenzbetrags und die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger den Eintritt künftig zu dem ermäßigten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.02.2013
- I-7 U 22/12 -
Betreiber eines Freizeitbades haftet nicht für Unfall beim Benutzen einer Wasserrutsche
Schmerzensgeldanspruch nur bei nachgewiesener Verkehrssicherungspflichtverletzung des Betreibers
Erleidet ein Badegast beim Benutzen einer Wasserrutsche einen schweren Unfall, haftet der Betreiber des Freizeitbades nicht, wenn der Gast keine für den Unfall ursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung des Betreibers nachweisen kann. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 37 Jahre alte Kläger aus dem Kreis Coesfeld hatte im März 2009 das Freizeitbad der beklagten Betreiberfirma in Dülmen besucht. Er rutschte auf der im Außenbereich des Bades befindlichen ca. 2,5 m bis 3 m breiten Wasserrutsche in das vor der Rutsche befindliche ca. 110 cm tiefe Wasserbecken. Dabei schlug er... Lesen Sie mehr
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