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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freiminuten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009
- I-20 U 77/08 -
Tele2 GmbH darf nicht mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" werben
Geschenkte Freiminuten beziehen sich auf Festnetzgespräche, werden aber auch mit anderen Gesprächen verrechnet
Das Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH darf nicht mit der Angabe „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ werben. Da das Unternehmen keine „echten Freiminuten“ gewährt, ist die Werbung irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Die Deutsche Telekom AG hatte gegen die Tele2 GmbH geklagt, weil das beklagte Unternehmen mit der genannten Formulierung geworben hatte. In einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe.Das Landgericht Düsseldorf hatte die Beklagte bereits in erster Instanz am 8.2.2008 zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht, weil die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.2005
- 4 U 175/04 -
Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend
Mit Urteil vom 27.01.2005 hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm der Deutschen Telekom AG untersagt, einen Vorteil von 300 Freiminuten für die Bestellung ihrer Produkte zu versprechen, wenn die von der Telekom tatsächlich gewährte Rechnungsgutschrift nur unter besonderen Bedingungen ein Telefonieren über einen Zeitraum von 300 Minuten ermöglicht. Das Oberlandesgericht hat damit auf die Berufung eines Mitbewerbers der Telekom ein entgegenstehendes Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Die beanstandete Werbeaussage der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten oder von mehr als 300 Freiminuten für die Teilnahme an Rechnung Online enthalte irreführende Angaben, da der Inhalt der Werbeaussage nicht mit der Wirklichkeit übereinstimme. Das Versprechen von 300 Freiminuten sei so zu verstehen, dass die Freiminuten im Rahmen... Lesen Sie mehr
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