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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2017
- 9 AZR 117/17 -
BAG: Möglicher Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers bei Raumvorgabe und zeitlich beschränkter Zurverfügungstellung des Raums
Große Zeitspanne der Zurverfügungstellung spricht aber gegen Arbeitnehmerstatus
Ein Musikschullehrer kann zwar als Arbeitnehmer anzusehen sein, wenn er aufgrund der Vorgabe eines bestimmten Raums und der zeitlich beschränkten Zurverfügungstellung des Raums in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht der Musikschule unterworfen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Zeitspanne derart groß ist, dass dem Lehrer ein erheblicher Spielraum verbleibt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall arbeitete ein Musiklehrer seit dem Jahr 2004 auf Grundlage mehrerer Honorarvereinbarungen für eine Musikschule. Die jeweilige Vereinbarung war befristet auf jeweils ein Schulhalbjahr. Die Musikschule stellte dem Lehrer für den Unterricht einen Raum an drei mit ihm vereinbarten Wochentagen zur Verfügung. An diesen Tagen konnte der Musiklehrer den Raum in der Zeit von 9 bis 22 Uhr nutzen. Die tatsächlichen Unterrichtszeiten sprach der Lehrer mit den Schülern und den Eltern ab. Die Musikschule kontrollierte den Unterricht des Lehrers nicht. Als Anleitung und Hilfestellung diente ein Lehrplan des Verbands deutscher Musikschulen... Lesen Sie mehr
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