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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flughafen-Terminal“ veröffentlicht wurden

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017
- 5 S 142/17 -

Keine Aus­gleichs­entschädi­gung wegen Flugverspätung bei Ausfall aller Check-In-Schalter eines Terminals über mehrere Stunden

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung, weil sämtliche Check-In-Schalter eines Terminals am Startflughafen für mehrere Stunden ausfallen, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände nach Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichten zwei Reisende im Mai 2016 ihren Zielflughafen Stuttgart mit einer Verspätung von mehr als neun Stunden. Hintergrund dessen war, dass am Startflughafen in New York aufgrund von Problemen bei einem Telekommunikationsunternehmen die Stromversorgung für die Primär- und Back-up-Systeme an den Check-In-Schaltern eines Terminals über einen Zeitraum von mehr als 13 Stunden ausfiel. Aufgrund dessen mussten sämtliche Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausgefüllt werden, was zu erheblichen Verzögerungen führte. Die Maschine konnte daher nicht pünktlich starten, was wiederum eine verspätete Ankunft am Umsteigeflughafen... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-244/12 -

Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bei allen Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten

Flughafen muss Projekt zur Errichtung eines weiteren Terminals und Ausweitung des Flughafenareals Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen

Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für Projekte, bei denen eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20 000 pro Jahr zu erwarten ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht. Die Mitgliedstaaten müssen nämlich alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Nach der Richtlinie 85/337/EWG sind Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen(Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP) zu unterziehen. Bei der Änderung oder Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts behalten die Mitgliedstaaten jedoch einen Wertungsspielraum, ob sie für solche Projekte eine UVP vorschreiben... Lesen Sie mehr




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