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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fluggastdaten“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.12.2022
- 6 K 1199/22.WI und 6 K 805/19.WI -

Verarbeitung von Fluggastdaten rechtswidrig

Totalüberwachung sämtlicher Flüge wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig

Das VG Wiesbaden entschied in zwei Verfahren über die Verarbeitung von Fluggastdaten nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), das auf der sog. Fluggastdaten-Richtlinie EU 2016/681 beruht. Die EU-Richtlinie dient der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität. Sie sieht vor dem Abflug oder der Ankunft an einem europäischen Flughafen einen Abgleich der personenbezogenen Daten von Fluggästen unter anderem mit Fahndung­sdaten­banken vor. Zu den Fluggastdaten gehören vor allem Name, Adresse, Buchungsdaten, Sitzplatz und weitere Informationen über Flugpassagiere.

Die Kläger flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken bzw. von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang wurden die Daten der Kläger durch das Bundeskriminalamt (BKA) mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen. Zu einem Treffer kam es bei den Klägern nicht. Das VG hatte hierzu dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit der Fluggastdaten-Richtlinie mit höherrangigem EU-Recht, insbesondere den Grundrechten aus der EU-Grundrechtecharta, gestellt. Der EuGH hatte hinsichtlich einer Vorlage des Belgischen Verfassungsgerichtshofs zur Datenverarbeitung von Fluggastdaten die Verarbeitung von Fluggastdaten unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig erklärt.... Lesen Sie mehr

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.06.2022
- C-817/19 -

EuGH setzt der Speicherung von Fluggastdaten enge Grenzen

Erhebung und Verarbeitung von Fluggastdaten sind auf das absolut Notwendige zu beschränken

Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch EU-Mitgliedsstaaten muss auf das absolut Notwendige für den Kampf gegen Terrorismus begrenzt werden. Eine darüberh­inaus­gehende Verarbeitung durch die Mitgliedsstaaten ist unzulässig, sofern keine Terrorgefahr besteht. Dies hat der EuGH entschieden.

Die Passenger Name Record EU-Richtlinie (PNR-RL) erlaubt den Mitgliedsstaaten die systematische Verarbeitung einer großen Menge an Fluggastdaten bei der Überschreitung der Grenzen der Europäischen Union. Eine erweiterte Anwendung für Flüge innerhalb der EU ist gemäß Artikel 2 PNR-RL ebenfalls möglich. Zu den Daten gehören Informationen wie der Name des Fluggastes, Reisedaten, Reiserouten,... Lesen Sie mehr




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