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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flohmarkt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2017
- 1118 Ds 247 Js 121291/16 -

Rentner wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen verurteilt

Kauf von Waffen auf Flohmärkten

Wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ist ein Rentner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und der Rentner muss 600 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall führte der Rentner eine erlaubnispflichtige Waffe, ein Gewehr der Marke Zavasta, auf einem Firmenparkplatz mit sich und übergab diese gegen Zahlung von 230 Euro an einen Bekannten, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Der Bekannte sagte in der Gerichtsverhandlung folgendes aus: "Ich kenne den Angeklagten vom Flohmarkt. Wir kamen zum Reden. Er sollte sich umhören. Er sagte, vielleicht hätte er da was. Wir haben einen Termin in Sauerlach ausgemacht und ich habe das Gewehr zu 70 Euro erworben."Am gleichen Tag wurde von der Polizei die Wohnung des Rentners durchsucht. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18.04.2012
- 4 L 2820/12.NW -

Widerruf der Reisegewerbekarte beim Verkauf gefälschter Markenware auf deutschen Flohmärkten zulässig

Gefälschte Marken-Kleidung aus Tschechien sollte auf deutschen Flohmärkten gewinnbringend weiterverkauft werden

Einem Reisegewerbetreibenden, der in Tschechien gefälschte Markenware einkauft, um sie auf Flohmärkten in Deutschland gewinnbringend weiterzuverkaufen, darf zu Recht die Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Inhaber einer von der Stadt Kaiserslautern ausgestellten Reisegewerbekarte für das Gewerbe Handel mit Flohmarktartikeln, Lederwaren, Textilien, Schuhen und Modeschmuck. Er wurde im August 2011 vom Amtsgericht Regensburg wegen Kennzeichenverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Anlass dafür war die Einreise des Antragstellers... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 02.04.2012
- 8 L 431/12.GI -

Kein Trödelmarkt am Ostersonntag und anderen Feiertagen

Äußere Ruhe des Tages angesichts des kommerziellen Charakters der Jahrmärkte beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Veranstaltung von Jahrmärkten oder Trödelmärkten an Ostersonntag, dem Maifeiertag sowie an Pfingsten untersagt, da die geplanten Veranstaltungen jeweils gegen § 6 Abs. 1 des Hessischen Feiertagsgesetzes verstoßen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbständiger Veranstalter von "Trödelmärkten", auf denen er Händlern die Möglichkeit gibt, ihre Waren (u.a. Sammlerstücke, Raritäten, Trödel im Sinne von gebrauchten Waren, Spielzeuge, gebrauchte Kleidungsstücke usw.) anzubieten.Er begehrte von der Stadt Dillenburg die gewerberechtliche Festsetzung von entsprechenden... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2011
- 6 A 10584/11.OVG -

Flohmärkte an Sonntagen grundsätzlich gesetzlich verboten

Ausnahmen nur an verkaufsoffenen Sonntagen

Grundsätzlich dürfen Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Eine Ausnahme lässt das Gesetz derzeit nur an verkaufsoffenen Sonntagen zu. Allerdings ist der Landesgesetzgeber befugt, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen Wirklichkeit einzuschränken. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit veranstaltet die Klägerin seit mehreren Jahren im Raum Koblenz gewerbsmäßig Flohmärkte. Ihren Antrag auf Festsetzung eines Jahrmarktes für Sonntag, den 20. Februar 2011, lehnte die Stadt Koblenz ab, da die Veranstaltung gegen Regelungen des Landesfeiertagsgesetzes verstoße. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2011
- 3 K 1586/10.KO -

VG Koblenz: Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen unzulässig

Feiertagsgesetz verbietet alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

Die Durchführung von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen ist regelmäßig rechtlich nicht zulässig, da diese gegen das Feiertagsgesetz verstoßen würde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine gewerbliche Marktveranstalterin, wollte am 20. Februar 2011 in der Sporthalle Oberwerth in Koblenz einen Floh- und Trödelmarkt durchführen. Dies lehnte die Stadt Koblenz ab, da eine solche Veranstaltung nach dem Landesfeiertagsgesetz unzulässig sei. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob die Klägerin Klage mit... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 03.09.2009
- 4 K 668/09.NW -

Kein Anspruch auf Durchführung eines Flohmarkts an Sonn- und Feiertagen

Veranstaltung verstößt gegen Vorschriften des Landesfeiertagsgesetzes

Die gewerbsmäßige Veranstaltung eines Flohmarkts darf nicht an Sonn- und Feiertagen erfolgen, da mit einer auf einen Warenumsatz ausgerichteten Marktveranstaltung gegen das Feiertagsgesetz verstoßen wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Kläger veranstaltet gewerbsmäßig Flohmärkte. Seinen Antrag auf Zulassung einer solchen Veranstaltung am Sonntag, dem 14. Juni 2009 hatte die Kreisverwaltung mit der Begründung abgelehnt, die Durchführung des Markts führe zu Verkehrsbehinderungen. Den daraufhin vom Kläger beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag, die Behörde durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, ihm die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.06.2009
- 4 L 562/09.NW -

Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen

Marktveranstaltung verstößt gegen das Landesfeiertagsgesetz

Die Ausrichtung eines Flohmarktes an einem Sonntag ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Antragsteller hatte die Zulassung eines Flohmarktes an einem Sonntag begehrt. Nachdem dieser Antrag von der zuständigen Behörde abgelehnt worden war, rief er das Gericht an. Er wollte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Zulassung des Flohmarktes erreichen.Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab. Die beabsichtigte Marktveranstaltung verstoße gegen... Lesen Sie mehr