die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Köln“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -
Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern
Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhielt der Antragsteller zwar kein Geld, er brauchte jedoch die Renovierungskosten nicht zu bezahlen. Das Finanzamt besteuerte 65 % der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen.Das Finanzgericht Köln entschied,... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.12.2018
- 10 K 1730/17 -
Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug
Altersentlastungsbetrag im Rahmen der Verlustfeststellung ist auch bei sich dadurch weiter erhöhendem Verlust zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der Altersentlastungsbetrag im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte belief sich beim Kläger auf -27.597 Euro und bei der Klägerin auf -1.095 Euro. Für den Kläger wurde ein Altersentlastungsbetrag von 1.216 Euro und für die Klägerin von 1.095 Euro abgezogen. Das Finanzamt ließ die Altersentlastungsbeträge bei der Feststellung des zum... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.11.2018
- 1 K 1246/16 -
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Stipendiumsleistungen werden sowohl für Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen gezahlt
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung mindern.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt für seine Zweitausbildung monatlich 750 Euro Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Den Jahresbetrag zog das Finanzamt von den erklärten Studienkosten ab, die der Kläger als "vorweggenommene" Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht hatte.Mit seiner... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2018
- 7 K 3022/17 -
Erbschaftsteuer: Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu Steuerpause
Festsetzung der Erbschaftsteuer auch für eingetretene Erbfälle im Zeitraum 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 rechtmäßig
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 die Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Während des Gesetzgebungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Die Neuregelung wurde erst am 9. November 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 verkündet.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.10.2018
- 7 K 2053/17 -
Beim Pkw-Kauf gewährte Rabatte sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber gewährte Rabatte erfolgen im eigenwirtschaftlichen Verkaufsinteresse und nicht für Arbeitsleistung des Angestellten
Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei einem Zulieferbetrieb eines Autoherstellers beschäftigt. Der Autobauer war mit 50 % an dem Zulieferer beteiligt und nahm dessen Mitarbeiter in sein Rabattprogramm für Werksangehörige auf. Der Kläger kaufte 2015 ein Neufahrzeug und erhielt dabei im Rahmen der Mitarbeiterkonditionen einen Preisvorteil, der ca. 1.700 Euro über dem üblichen... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.04.2018
- 6 K 726/16 -
Verzögerungen bei der Denkmalbehörde gehen nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen
Bescheinigung der Denkmalbehörde stellt Grundlagenbescheid dar
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden können, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, das sie selbst bewohnen. In den Jahren 2008 bis 2010 hatten sie Erhaltungsaufwand von insgesamt 29.000 Euro. Diese Kosten machten sie beim Finanzamt erst dann als Sonderausgaben für Baudenkmäler (§ 10 f EStG) steuermindernd geltend, nachdem sie in 2014 eine entsprechende Denkmalbescheinigung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.06.2018
- 3 K 870/17 -
Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
Bei Berechnung von Zuwendungen im Rahmen der Lohnversteuerung sind nur tatsächlich teilnehmende Arbeitnehmer zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls plante Ende des Jahres 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der bereits veranschlagten Kosten... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017
- 5 K 2938/16 -
FG zur Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie inkl. gebrauchten Gegenständen
Zu hoch angesetzter Preis für bewegliche Gegenstände vom Finanzamt nachzuweisen
Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen.Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den für die gebrauchten Gegenstände vereinbarten Preis für zu hoch... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.03.2018
- 8 K 1160/15 -
Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims
Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu anteiliger Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung veräußert. In den Vorjahren hatten sie den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro erfolgreich geltend gemacht. Das Finanzamt unterwarf den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn von 35.575 Euro... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.01.2018
- 10 K 2732/17 -
Klageerhebung mit einfacher E-Mail nicht möglich
Anforderungen an "schriftliche" Klageerhebung ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Klage nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden kann. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte beim Finanzgericht Köln per E-Mail ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur Klage erhoben. Der E-Mail war im Anhang eine PDF-Datei beigefügt, die eine mit einer eingescannten Unterschrift des Klägers versehene Klageschrift enthielt. Im Finanzgericht wurde die E-Mail nebst Anhang ausgedruckt und in den Geschäftsgang gegeben.... Lesen Sie mehr