die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fiktive Intelligenzrente“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2009
- L 1 R 91/06 -
Aus für die fiktive Intelligenzrente
Landessozialgericht lehnt fiktive Einbeziehung von Versorgungszusagen für eine Altersvorsorge ab
Wer zu DDR-Zeiten keine Versorgungszusage für eine Alterversorgung der Intelligenz erhalten hatte, kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nachträglich fiktiv einbezogen werden. Dies führt zu einer erheblich höheren Rente, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einer Grundsatzentscheidung eine solche fiktive Einbeziehung abgelehnt. Der zuletzt als Ingenieur in einem Produktionsbetrieb tätige Kläger habe zwar alle Voraussetzungen für eine Versorgungszusage nach dem Recht der DDR erfüllt. Weil er jedoch nie eine Versorgungsurkunde erhalten hatte, sei das AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) auf ihn nicht anwendbar. Der bundesdeutsche Gesetzgeber habe den Kreis der Versorgungsberechtigten nicht nachträglich erweitern wollen. Auch das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung verlange keine fiktive Einbeziehung, weil der Kläger jederzeit... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 12.09.2005
- S 14 RA 497/03 -
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 12.09.2005
- S 14 RA 1137/02 -
Sozialgericht Dresden hält die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Zusatzversorgung in der ehemaligen DDR für verfassungswidrig
Sozialgericht Dresden übt harsche Kritik am Bundessozialgericht
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Zusatzversorgung in der ehemaligen DDR ist verfassungswidrig. Das hat die 14. Kammer des Sozialgerichts Dresden in zwei jetzt schriftlich vorliegenden Urteilen vom 12. September 2005 entschieden.
Mit deutlichen Worten hält das Sozialgericht Dresden die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur fiktiven Einbeziehung in die Zusatzversorgung für verfassungswidrig. Zum Hintergrund: In der DDR gab es 27 Zusatzversorgungssysteme. Sie wurden für Beschäftigte in verschiedenen staatswichtigen Bereichen geschaffen. Die Einbezogenen erhielten neben ihrer Rente aus der... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2005
- L 4 RA 42/04 -
Stichtagsregelung für DDR-Renten der technischen Intelligenz rechtmäßig
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stichtagsregelung für die Gewährung einer höheren Rente für die sog. technische Intelligenz der DDR rechtmäßig ist.
Die entsprechende Sonderregelung ist davon abhängig, ob der Betreffende am 30.06.1990 berechtigt war, die Berufsbezeichnung eines Ingenieurs zu führen, die entsprechende Tätigkeit damals bereits tatsächlich ausübte und in einem volkseigenen oder diesem gleichstellten Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens in der damaligen DDR beschäftigt war. Der Gesetzgeber war nach Auffassung... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.1998
- B 4 RA 11/98 R -
Bundessozialgericht zur Intelligenzrente
Zur Frage, ob die Zeit einer Tätigkeit als Diplom-Chemiker ohne Erteilung einer positiven Versorgungszusage als Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen ist
Zugehörigkeiten i.S. des § 5 AAÜG liegen daher auch vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, deretwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Streitig ist, ob die Beklagte nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes als Versorgungsträger auch diejenigen Zeiten als Zugehörigkeitszeiten zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen hat, in denen der Kläger zwar bereits eine Beschäftigung als Chemiker ausübte, ihm eine Urkunde über die Zusage einer zusätzlichen Altersversorgung aber... Lesen Sie mehr