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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerzeuge“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Buchen, Urteil vom 06.12.2023
- 1 Ds 23 Js 6180/23 -

Halten eines brennenden Feuerzeugs an Genitalbereich als gefährliche Körperverletzung

Erforderlich ist empfinden von Schmerz

Wird ein brennendes Feuerzeug derart an dem Genitalbereich des Opfers gehalten, dass dieses Schmerz verspürt, liegt eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Dies hat das Amtsgericht Buchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Juni 2023 fand in einer Kaserne in Walldürn eine Feier statt. Dabei entschied sich ein Unteroffizier aus Spaß einem Hauptgefreiten ein brennendes Feuerzeug an den Schritt zu halten. Der Unteroffizier wollte dem Hauptgefreiten einen Schreck einjagen. Durch die Hitze schmolz zunächst die Kunstfaserhose und setzte schließlich die Unterhose in Brand. Der Unteroffizier bemerkte die Flamme und löschte sie zugleich. Dennoch erlitt der Hauptgefreite eine Brandwunde.Das Amtsgericht Buchen verurteilte den Unteroffizier wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs.... Lesen Sie mehr

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006
- 21 S 166/06 -

Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen für Kinder nicht frei zugänglich sein

Eltern haften aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung für eingetretene Schäden

Kommt ein minderjähriges Kind ungehindert an Streichhölzer oder Feuerzeuge heran, liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten der Eltern. Sie haften dann wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eingetretene Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein etwa 8-jähriges Kind verursachte durch das Rumspielen mit einem Feuerzeug einen Brand. Es hatte ungehinderten Zugang zum Feuerzeug, da es auf dem Esszimmertisch herumlag. Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Zündelns nicht im Wohnzimmer. Die Versicherung weigerte sich daher für den Brandschaden einzustehen. Ihrer Meinung nach, hafte das... Lesen Sie mehr