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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerwerksverbot“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2022
- 1 K 452/20 -
Feuerwerksverbot 2020 und 2021 während Corona-Pandemie war rechtmäßig
Verbot war verhältnismäßig und zumutbar
Das Verbot der Überlassung von Pyrotechnik der Kategorie F2 an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr auch im Klageverfahren entschieden.
Die Klägerin stellt Feuerwerk u.a. der Kategorie F2 her und vertreibt dieses. Im Dezember 2020 änderte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz dahingehend, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht überlassen werden durften. Nach der Begründung diente dieses Überlassungsverbot der Bewältigung der Auswirkungen der fortschreitenden Corona-Pandemie auf das Gesundheitswesen. Engpässe in der medizinischen Versorgung sollten vermieden und Kapazitäten in Krankenhäusern soweit wie möglich geschont werden. Zum Jahreswechsel komme es immer wieder zu zahlreichen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 27.12.2021
- VG 8 L 399/21 -
Eilantrag gegen Verbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2021/2022 in Cottbus erfolglos
Das Verbot ist offensichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, mit dem der Antragsteller sich gegen das Verbot der Stadt Cottbus vom 21. Dezember 2021 gewendet hat, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Sprengstoffgesetzes auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Cottbus in der Zeit vom 31. Dezember 2021 ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 2022 24.00 Uhr zu verwenden.
Nach Einschätzung der 8. Kammer ist das auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Landes Brandenburg vom 23. November 2021 verfügte Verbot jedenfalls unter Berücksichtigung der ergänzenden Erwägungen der Stadt Cottbus offensichtlich rechtmäßig.Angesichts der nach wie vor besorgniserregenden Ausbreitung des... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.12.2021
- 7 E 5406/21 -
Hamburg: Eilantrag gegen Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr erfolglos
Verbot verfolgt das legitime Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell großen Zahl von Menschen zu schützen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller gegen das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum zu Silvester und Neujahr gewandt hat.
Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der ab dem 24. Dezember 2021 gültigen Fassung ist am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 das Abbrennen und sonstige Verwenden von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 auf öffentlichem Grund untersagt (§ 4 b Abs. 2 Coronavirus-Eindämmungsverordnung). Darüber hinaus sind in... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2021
- OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk
Zweck rechtfertigt Eingriff in Grundrechte der Händler
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos.
Nach der am 23. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen auch im Jahr 2021 - wie schon im letzten Jahr - pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) zu Silvester nicht an Privatpersonen überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anträge von Pyrotechnikherstellern bzw. -händlern sowie eines Käufers,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.12.2021
- VG 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21 -
Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper gilt auch Silvester 2021
Regelung der Sprengstoffverordnung ist rechtmäßig
Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 dürfen - wie bereits im Vorjahr - bundesweit keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen verkauft werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoffverordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.
Die Antragsteller vertreiben Pyrotechnik. Sie wandten sich mit ihren Eilanträgen jeweils gegen die Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20. Dezember 2021, die das Überlassungsverbot enthält.Die Regelung, für die das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig ist, sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 30.12.2020
- 6 L 981/20 -
Verwaltungsgericht Dresden bestätigt "Böllerverbot" der Stadt Dresden für den Silvester- und den Neujahrstag
Das von der Landeshauptstadt Dresden für den Silvester- sowie den Neujahrstag ausgesprochene Feuerwerksverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem gerichtlichen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der "Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über die Untersagung des Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen aufgrund der Corona-Pandemie" vom 28. Dezember 2020 (sog. Böllerverbot) bestätigt (Az. 6 L 981/20).
Diese Auffassung bestätigten die zuständigen Richter der 6. Kammer des Gerichts zudem in vier weiteren Entscheidungen vom 30. Dezember 2020 (Az. 6 L 994-997/20). Alle beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig gemachten Eilanträge gegen das städtische "Böllerverbot" wurden damit abgelehnt.Sämtliche Antragsteller wandten sich gegen das in der Allgemeinverfügung geregelte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30.12.2020
- 1 B 467/20, 1 B 468/20 und 1 B 474/20 -
OVG Bremen lehnt Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ab
Feuerwerksverbot rechtmäßig
Das OVG Bremen hat mehrere Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat mit Beschlüssen vom 30.12.2020 mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen die Antragsteller erreichen wollten, dass das mit Verordnung vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1682) in die 23. Coronaverordnung des Landes Bremen eingefügte Verbot, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 30.12.2020
- 4 L 693/20 -
Verwaltungsgericht bestätigt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot in Chemnitz
Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen in Chemnitz rechtmäßig
Das VG Chemnitz hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 28.12.2020, mit der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern (ausgenommen Feuerwerkskörper der Kategorie F1) für den Zeitraum vom 31.12.2020, 0.00 Uhr bis 01.01.2021, 24.00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen untersagt wurde, rechtmäßig ist.
Der Antragsteller hat gegen die Allgemeinverfügung bei der Stadt Chemnitz Widerspruch eingelegt und begehrte vom VG Chemnitz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, also die Außervollzugsetzung des Verbots. Er trägt vor, dass er noch Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr habe und diese zum Jahreswechsel zünden wolle. Die Maßnahme der Stadt Chemnitz sei nicht geeignet,... Lesen Sie mehr
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