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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fernseher“ veröffentlicht wurden

Landgericht Regensburg, Beschluss vom 09.02.2022
- SR StVK 768/16 -

Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage muss Strafgefangenen kostenlos zur Verfügung stehen

Kein Anspruch auf kostenfreies Fernsehgerät

Strafgefangenen muss ein kostenfreier Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung an den Betriebs- oder Anschaffungskosten ist unzulässig. Jedoch besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Fernsehgerät. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Justizvollzugsanstalt Straubing einsitzender Strafgefangener sollte im 3. Quartal 2016 Betriebskostenbeiträge in Höhe von 1,50 € pro Monat wegen der Bereitstellung eines Fernsehempfangs über TV-SAT-Anlage zahlen. Dagegen wehrte sich der Strafgefangene gerichtlich.Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten des Strafgefangenen. Die Betriebskostenpauschale in Höhe von 1,50 € im Monat für den Betrieb der neu installierten TV-SAT-Anlage sei rechtswidrig. Die Satelliten-Empfangs-Anlage diene der Sicherstellung des grundrechtlich geschützten Informationsbedarfs der Gefangenen.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2017
- 20 Ca 7940/16 -

Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit zulässig

Arbeitsleistung während der Zeit des Fernsehens nicht erbracht

Wer auch nur kurz während der Arbeitszeit auf dem dienstlichen Computer einen Fußball-Livestream verfolgt, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Das Schauen eines Fußballspiels hindert einen Arbeitnehmer an der Erbringung seiner arbeits­vertraglichen Leistung. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers von seinem Arbeitgeber wegen Fußballschauens am Arbeitsplatz abgemahnt. Der Mann hatte am 25. Februar 2016 gegen 17.35 Uhr für einen Zeitraum von 30 Sekunden bis maximal zwei Minuten gemeinsam mit einem Arbeitskollegen ein Fußballspiel gesehen. Es handelte sich dabei um den Livestream eines Bezahlsenders.... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.04.2017
- C-527/15 -

Verkauf multimedialer Geräte zum Streamen rechtswidrig zugänglicher Filme ist urheberrechtswidrig

Vertrieb eines Medienabspielers mit vorinstallierten Add-ons zum Zugriff auf geschützte Werke stellt öffentliche Wiedergabe dar

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, eine Urheber­rechts­verletzung darstellen kann. Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungs­recht ausgenommen.

Im zugrunde liegenden Fall verkaufte Herr Wullems verkauft über das Internet verschiedene Modelle eines multimedialen Medienabspielers unter dem Namen "filmspeler". Es handelte sich dabei um ein Gerät, das als Verbindung zwischen einem Bild- oder Tonsignal und einem Fernsehbildschirm fungiert. Auf diesem Medienabspieler hat Herr Wullems eine Open-Source- Software installiert, mit der... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.03.2017
- C-615/15 P -

EuGH bestätigt Geldbußen gegen Samsung wegen Beteiligung an Bildröhrenkartellen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Geldbußen, die gegen Samsung SDI und Samsung SDI (Malaysia) wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme verhängt wurden, bestätigt.

Mit Beschluss vom 5.Dezember 2012* verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von ungefähr 1,47 Milliarden Euro gegen sieben Unternehmen, die zwischen 1996/1997 und 2006 an einem bzw. an zwei separaten Kartellen auf dem Markt für Kathodenstrahlröhren (cathode ray tubes - CRT) beteiligt waren.CRT sind luftleere Glasgehäuse, die eine Elektronenkanone und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin , Beschluss vom 28.02.2017
- S 146 SO 229/17 ER -

Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Umstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD

Fernsehempfang muss aus der Regelleistung bezahlt werden

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Sozialamt nicht verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des Ende März 2017 eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Auch die zukünftig anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme müssen selbst getragen werden.

In der Nacht vom 28. zum 29. März wird das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Dieser soll eine bessere Bildqualität und eine größere Programmauswahl bieten. Fernsehzuschauer, die ihr Programm per Satellit oder Kabel empfangen, sind hiervon nicht betroffen. Menschen, die das Antennenfernsehen nutzen, benötigen zum Empfang des... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.2016
- 2-03 O 364/15 -

Aufklärungspflicht des Herstellers hinsichtlich Datenübermittlung bei Smart-TVs

Smart-TV-Käufer müssen auf Gefahr der Erhebung personenbezogener Daten bei Anschluss des Smart-TV an das Internet hingewiesen werden

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Unterhaltungs­elektronik­hersteller weiterhin ohne vorherige Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten durch die Nutzung des sogenannten HbbTV-Dienstes bei Smart-TVs sammeln darf. Der Hersteller muss jedoch den Käufer eines Smart-TV darauf hinweisen, dass bei Anschluss des Smart-TV an das Internet die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten des Verbrauchers erhoben und verwendet werden.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Unterhaltungselektronikhersteller in Bezug auf die Frage der Aufklärungspflicht des Herstellers hinsichtlich der Datenübermittelung bei Smart-TVs.Soweit der Beklagten die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des sogenannten HbbTV-Dienstes... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2015
- I ZR 21/14 -

Hotelbetreiber muss keine Urhebervergütung für bloßes Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zahlen

Blöße Möglichkeit zum Empfang von Fernsehprogrammen über Zimmerantenne ist nicht als öffentliche Wiedergabe anzusehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen muss, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt die Klägerin das Inkasso für Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften durch. Diese Verwertungsgesellschaften... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015
- I-21 U 149/14 -

Reisepreisminderung von 15 % aufgrund defekter Klimaanlage, stark durchgelegener Matratze, defektes Fernsehgerät und nicht frischer Backwaren

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit aufgrund fehlender Erheblichkeit der Reisemängel

Führt eine defekte Klimaanlage dazu, dass nachts die Temperaturen nicht unter 24 °C fallen, muss ein Reisender eine Nacht auf einer stark durchgelegenen Matratze schlafen, ist das Fernsehgerät für einen Tag nicht funktionsfähig und fehlt es in einem gehobenen Mittelklassehotel an frischen Backwaren zum Frühstück, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 15 %. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht daneben nicht, da insoweit die Reisemängel als nicht erheblich zu werten sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender sowohl eine Reisepreisminderung als auch einen Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit gerichtlich geltend. Zur Begründung führte er mehrere Reisemängel an, denen er während seines Pauschalurlaubs im Juli 2012 ausgesetzt worden sei. Im Einzelnen ging es um folgende behauptete Mängel: sein Zimmer sei aufgrund eines Türspaltes... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- BVerwG 6 C 32.13 -

"Pro Sieben" darf regionale Werbespots senden

Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungs­erfordernisses sind nur redaktionelle Programminhalte und nicht die Werbung

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass es nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkrechts verstößt, wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet werden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet das Fernsehprogramm "Pro Sieben". Sie beabsichtigt, solchen Werbekunden, für die eine bundesweite Fernsehwerbung nicht attraktiv ist, die Möglichkeit regionaler Werbespots anzubieten. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlt ihr hierfür die Berechtigung: Werbung sei Bestandteil des Programms. Wer die Lizenz zur... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991
- 6 S 70/90 -

Fernseher und Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke gespielt werden

Beschränkung des Akkordeon- und Keyboardspielens

Tonwiedergabegeräte, wie Radio oder Fernseher, dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Kleve nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Zudem ist das Akkordeonspielen auf maximal 1 ½ Stunden pro Tag zu beschränken, während Keyboard nur in Zimmerlaustärke gespielt werden darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewohnerin einer Doppelhaushälfte beschwerte sich über zu laute Geräusche vom Nachbarn. Sie behauptete, durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, durch das Akkordeonspielen und dem Keyboardspielen in ihrem Haus, erheblich gestört worden zu sein. Sie klagte daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Rheinberg verurteilte... Lesen Sie mehr




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