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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Familienversicherung“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2018
- S 8 KR 412/16 -

Rückwirkende Aufhebung einer Familien­versicherung bei Überschreitung der Einkommensgrenze wegen unrichtiger Angaben zulässig

Vorteile können nicht aufgrund unterschiedlicher Angaben beim Finanzamt und bei der Krankenkasse "herauspickt" werden

Das Sozialgericht Düsseldorf hat eine rückwirkende Aufhebung einer Familien­versicherung durch die gesetzliche Krankenkasse für rechtmäßig erklärt, nachdem bei einer Prüfung der Steuerbescheide herauskam, dass die Frau als Miteigentümerin aufgrund von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ein wesentlich höheres Einkommen hatte als angegeben.

Die 78-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls war über ihren Ehemann familienversichert. Sie war bei ihrem Ehemann geringfügig in Höhe von 325 Euro monatlich beschäftigt. Nach Prüfung der Steuerbescheide ging die beklagte Krankenkasse davon aus, dass die Klägerin ein wesentlich höheres Einkommen gehabt habe. Sie habe Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet, das sie verschwiegen habe. Die Einkommensgrenze habe im Streitjahr 2011 bei 365 Euro monatlich gelegen. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze sei eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Die beitragsfreie Familienversicherung der Klägerin wurde daher von der Beklagten... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 27.06.2013
- S 39 KR 490/10 -

Kostenlose Familien­versicherung für Behinderte ohne Altersbegrenzung

Krankenkasse muss konkrete Beschäftigungs­möglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigen

Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Dabei sind die konkreten Beschäftigungs­möglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte es die AOK Nordwest lehnte ab, eine 27jährige geistig behinderte Frau aus Hagen über das 23. Lebensjahr hinaus kostenlos über ihren Vater als familienversichert zu führen. Die Tochter des Versicherten könne sich nunmehr selbst unterhalten.Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die AOK, die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.07.2009
- 3 K 840/08 Kg -

Kindergeldanspruch: Krankenversicherungsbeiträge müssen von Einkünften des Kindes abgezogen

Abzug muss auch erfolgen, wenn Kind in Familienversicherung mitversichert ist

Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im Streitfall hatte die Ehefrau des Klägers eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, über die auch die studierende Tochter mitversichert war. Der Umfang des Versicherungsschutzes entsprach dem einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienkasse ließ die für die Tochter gezahlten Versicherungsbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte unberücksichtigt.... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 09.10.2007
- B 5b/8 KN 1/06 KR R -

Familienversicherung trotz Entlassungsabfindung von über 100.000 DM

Ausschluss nur bei regelmäßigem, monatlichem Einkommen über dem Grenzbetrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Pflegeversicherung sind der Ehegatte und die Kinder des Versicherten beitragsfrei mitversichert ("Familienversicherung"). Allerdings dürfen sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, das sind derzeit 350 Euro, überschreitet (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XI). Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Abfindung, die der Arbeitgeber bei vorzeitiger Entlassung in einer Summe zahlt, die Familienversicherung in den Folgemonaten nicht ausschließt.

Die Klägerin hatte ihr Arbeitsverhältnis zum 30. November 1998 gelöst und im Rahmen eines Abfindungstarifvertrags 108.000 DM von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten. Ihr Ehemann ist bei der Beklagten gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Diese meint, die Familienversicherung der Klägerin habe erst am 1. Mai 2000 begonnen. Die Klägerin müsse sich jeden Monat denjenigen Teil der Abfindung... Lesen Sie mehr




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