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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrschule“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.02.2021
- 13 MN 37/21 -

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig

Kein Verbot des Präsenzunterrichts für praktischen Fahrunterricht

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts derzeit nicht durch § 14 a der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2021, im Folgenden: Corona-VO) verboten ist.

In dem Verfahren hatte der Antragsteller, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt, beantragt, § 14 a Corona-VO vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit sich das darin geregelte Verbot von Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung auf praktischen Fahrunterricht beziehe. Das OVG hat den Antrag zwar als unzulässig verworfen. Dies ist jedoch nur darauf zurückzuführen, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts nach Auffassung des Senats derzeit nicht durch die angegriffene Norm des § 14 a Satz 1 Corona-VO verboten ist. Deshalb könne der Antragsteller im Hinblick auf den allein streitgegenständlichen praktischen... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2020
- L 1 BA 15/18 -

Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

Ohne Fahrschulerlaubnis selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig

Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein 64-jähriger Fahrlehrer aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte seit dem Jahr 1981 eine Fahrlehrererlaubnis für Pkw, Motorräder und Lkw. In den 90er Jahren war er zudem Inhaber einer Fahrschule. Mit dem Verkauf der Fahrschule erlosch seine Fahrschulerlaubnis. Anschließend war er bei verschiedenen Fahrschulen als Fahrlehrer abhängig beschäftigt.... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.11.2018
- 13 S 104/18 -

Auffahrunfall im Kreisverkehr: Mit grundlosem starkem Abbremsen eines Fahrschulautos muss gerechnet werden

Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Auffahrenden

Mit dem grundlosen starken Abbremsen eines Fahrschulautos muss grundsätzlich gerechnet werden. Kommt es beim Verlassen eines Kreisverkehrs wegen eines plötzlichen Abbremsens eines Fahrschulautos zu einem Auffahrunfall, haftet der Auffahrende zu 70 % für die Unfallfolgen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 kam es beim Verlassen eines Kreisverkehrs zu einem Auffahrunfall zwischen einem vorausfahrenden Fahrschulauto und einem nachfolgenden Ford Fiesta. Der Fahrschüler bremste das Fahrzeug stark ab, weil er eine sich der Fahrbahn nähernde Person sah. Die Halterin des Ford Fiesta klagte aufgrund des Unfalls gegen den Fahrlehrer... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.05.2019
- V R 7/19 (V R 38/16) -

Fahrschulunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei

Unterricht stellt keine Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten wie bei umsatzsteuerfreiem Schul- und Hochschulunterricht dar

Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahr­erlaubnis­klassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass es sich um sogenannten spezialisierten Unterricht handele, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall betrieb die Klägerin, eine GmbH, eine Fahrschule. Sie wies in den von ihr ausgestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus, weil sie der Auffassung war, ihre Leistungen seien umsatzsteuerfrei. Dem folgten weder das Finanzamt noch das Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof wies die Revision der Fahrschule zurück.Im Revisionsverfahren... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2019
- C-449/17 -

Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht

Spezialisierter Unterricht in Fahrschule hat keine Merkmale des Schul- und Hoch­schul­unterrichts

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fahrschulunterricht für die Fahr­erlaubnis­klassen B und C1 kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht ist.

Die private Fahrschule A & G Fahrschul-Akademie wandte sich vor den deutschen Gerichten gegen die Weigerung der deutschen Steuerbehörden, den von ihr erteilten Fahrunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien. Konkret ging es um Unterricht im Hinblick auf den Erwerb der Fahrerlaubnisse für Kraftfahrzeuge der Klassen B und C1*, also für Kraftwagen, die zur Beförderung von Personen ausgelegt... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.03.2017
- V R 38/16 -

Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen zweifelhaft

BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahr­erlaubnis­klassen B ("Pkw-Führerschein") und C1. Er hat daher dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen.

Im zugrunde liegenden Streitfall war die Klägerin unterrichtend zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer) und C1 (ähnlich wie Fahrerlaubnis B, aber bezogen auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg) tätig. Die Klägerin hatte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017
- 1 V 3464/16 -

Umsätze einer Fahrschule können steuerfrei sein

Fahrschule kann sich auf Mehrwert­steuer­system­richtlinie berufen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Umsätze einer Fahrschule steuerfrei sein können und setzte mit seiner Entscheidung die Vollziehung eines Umsatzsteuer-Voraus­zahlungs­bescheids für 2016 bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren aus.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Fahrschule. Die Ausbildung umfasst die Fahrerlaubnisklassen A (Krafträder) und überwiegend B (PKW). Seit 1. Januar 2016 berechnet die Antragstellerin ihren Fahrschülern keine Umsatzsteuer mehr und erklärt steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug. Nach Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung gelangte das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2015
- 5 V 5144/15 -

Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit

Fahrausbildung ist nicht nur auf Schulung verkehrstechnischer Fähigkeiten beschränkt

Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Finanzgericht aus, dass die Fahrausbildung nicht darauf beschränkt sei, verkehrstechnische Fähigkeiten zu schulen, sondern den Teilnehmern auch weitere, dem Gemeinwohl dienende Kenntnisse vermitteln solle. So habe der Verordnungsgeber in § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bestimmt, dass die Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29.04.2015
- 2 L 251/15 -

Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechtmäßig

Beschäftigung eines wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung Verurteilten widerspricht Vorbildfunktion einer Fahrschule

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einer Fahrschule, die einen Angestellten beschäftigt, der wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung verurteilt wurde, die Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden kann.

Im zugrunde liegenden Streitfall widerrief der Kreis Heinsberg im März 2015 die Betriebserlaubnis einer Fahrschule wegen Unzuverlässigkeit. Begründet wurde dies damit, dass eine der Geschäftsführerinnen der Fahrschule als unzuverlässig anzusehen sei, weil sie einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen Einfluss auf die Fahrschule ermöglicht habe. Der Beschäftigte habe bis 2012 selbst... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 11.06.2013
- 6 U 98/12 -

Gegen Entgelt im Internet erhaltene Gutscheine dürfen nur im Ausnahmefall zeitlich befristet werden

OLG Brandenburg zur Werbung auf Gut­schein­plattformen / Anbieter des Gutscheins ist selbst für wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Angebots verantwortlich

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Befristung eines für neun Euro käuflich erworbenen Gutscheins auf ein Jahr zur Vorlage in einer Fahrschule für stark vergünstigte Fahrschulstunden keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt. Das Gericht verwies aber gleichermaßen darauf, dass eine Befristung derartiger, gegen Entgelt angebotener Gutscheine nur im Ausnahmefall zulässig ist.

Im zugrunde liegenden Fall konnte man über eine Gutscheinplattform im Internet einen Coupon für zwei Fahrstunden für 9 € erwerben. Nach einer Klausel in den AGB des Plattformbetreibers war die Gültigkeit des Gutscheins auf ein Jahr begrenzt. Eine Wettbewerbszentrale sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und klagte auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr




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