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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrereigenschaft“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018
- 8 B 233/18 -
Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter
Feststellung des Fahrzeugführers nicht mehr möglich
Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Fahrzeug im Mai 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Da die Identität des Fahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte und die Fahrzeughalterin erst nach Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist den Fahrer offenbarte, konnte die begangene Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden. Die zuständige Behörde ordnete daher gegen die Fahrzeughalterin eine Fahrtenbuchauflage an. Dagegen setzte sich diese gerichtlich zu Wehr. Das Verwaltungsgericht Köln sah jedoch keine rechtlichen Bedenken gegen die Fahrtenbuchauflage, so dass nunmehr das... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.01.2017
- 1 K 2124/16.TR -
Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig
Fehlende Trennung von Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
Auch der gelegentliche Konsum von Cannabis, der bereits bei zweimaliger Einnahme von Cannabis in selbstständigen Konsumakten erfüllt ist, führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren nicht erfolgt oder ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen zu verzeichnen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Verkehrskontrolle waren beim Kläger Hinweise auf Konsum von Alkohol und auf Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt worden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille, zudem wies der Kläger drogentypische Auffälligkeiten wie träge Pupillenreaktionen, Augenliedflattern und gerötete/wässrige Bindehäute... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2016
- (2 B) 53 Ss-OWi 664/15 (6/16) -
Bei schlechter Qualität des Blitzerfotos muss Gericht zur Fahreridentifizierung auf dem Foto erkennbare charakteristische Merkmale benennen und beschreiben
Fehlende Indizien für Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie fehlende Angaben zur Fahrereigenschaft sprechen nicht für Fahrereigenschaft des Fahrzeugbesitzers
Ist ein Blitzerfoto von schlechter Qualität, genügt ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft. Vielmehr hat das Gericht die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale zu benennen und zu beschreiben. Das Indizien für eine Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie Angaben zur Fahrereigenschaft einer anderen Person fehlen, genügt nicht zur Annahme, der Fahrzeugbesitzer habe das Fahrzeug gefahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Fahrzeugbesitzerin im November 2015 vom Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 160 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Das Gericht sah die Betroffene aufgrund des Blitzerfotos, der fehlenden Indizien für eine Überlassung des... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.02.2012
- 2 Ss Owi 143/2012 -
Blitzerfotos müssen Fahreridentität zweifelsfrei feststellen lassen
Bei Zweifeln: Weitere Indizien erforderlich
Blitzerfotos müssen geeignet sein die Fahreridentität zweifelsfrei, anhand von charakteristischen Merkmalen des Betroffenen, festzustellen. Liegen Zweifel vor, so können diese durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Frau vom Amtsgericht Landsberg am Lech wegen zu dichten Auffahrens zu einer Geldbuße von 160 € verurteilt. Des Weiteren wurde gegen sie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das Gericht war von der Fahrereigenschaft der Frau aufgrund eines Blitzerfotos überzeugt. Die Frau bestritt jedoch das Fahrzeug gefahren zu haben. Das Foto sei zu unscharf,... Lesen Sie mehr
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