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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fachhochschulstudium“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 17.03.2023
- 4 A 3106/21 -

Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste

Mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Architekt als zusätzlich Voraussetzung

In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. Dies hat das Obe­rverwaltungs­gericht entschieden und die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg geändert.

Der in Soest wohnhafte Kläger hatte im Jahr 1989 einen auf eine dreijährige Regelstudienzeit angelegten Diplomstudiengang Architektur an einer deutschen Fachhoch-schule mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen. Er war nach zweijähriger Berufspraxis von 1995 bis Mai 1998 sowie von Juni 2004 bis Dezember 2017 in der Architektenliste eingetragen und in dieser Zeit einschlägig beruflich tätig. Seinen Antrag auf erneute Eintragung in die Architektenliste im Mai 2021 lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, anders als früher setze die Eintragung nunmehr einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 10.05.2019
- 10 Sa 275/18 SK -

Restauratoren mit abgeschlossenem Fach­hoch­schul­studium sind Freiberufler

Keine Anwendung der Tarifverträge für das Steinmetz- und Stein­bildhauer­handwerk, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Unterschiede es bei der Tätigkeit von Stein-Restauratoren(innen) geben kann, die an historischen Bauwerken und Objekten arbeiten.

Diese Frage kann für selbständige Restauratoren von erheblicher Bedeutung sein. Denn Handwerksbetriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks müssen nach einem allgemeinverbindlichen d.h. für alle geltenden Tarifvertrag für ihre Beschäftigten Pflichtbeiträge zur Finanzierung einer Zusatzrente und der Berufsausbildung zahlen. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für solche Rechtsfragen... Lesen Sie mehr