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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Essensmarke“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Gerichtsbescheid vom 08.08.2013
- 5 K 3191/10 U -

Umsatzsteuer für die Abgabe von Speisen an Arbeitnehmer bemisst sich nach dem marktüblichen Entgelt

Besteuerung erfolgt weder nach tatsächlich gezahltem Entgelt noch nach der Mindest­bemessungs­grundlage

Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in einer Kantine, die von einem Subunternehmer bewirtschaftet wird, verbilligt Mittagessen zur Verfügung, sind die Umsätze weder nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt noch nach der Mindest­bemessungs­grundlage, sondern vielmehr nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen, wenn dieses unterhalb der Mindest­bemessungs­grundlage liegt. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet ihren Arbeitnehmern Mittagsmahlzeiten in einer im Betrieb liegenden Kantine an, die von einem Subunternehmer gegen Entgelt bewirtschaftet wird. In den Streitjahren konnten die Arbeitnehmer bei der Klägerin Essensmarken für 2,60 Euro bzw. 3 Euro pro Mahlzeit erwerben und in der Kantine einlösen. Die Klägerin unterwarf das für die Essensmarken gezahlte Entgelt der Umsatzsteuer. Demgegenüber setzte das Finanzamt die Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 UStG) in Höhe des Wareneinkaufs und der von der Klägerin an den Subunternehmer gezahlten Dienstleistungspauschale an.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom 12.05.2010
- 2 Ca 601/09 -

Fall "Essensmarke": Gericht hebt fristlose Kündigung wegen 80 Cent auf

Arbeitnehmer wollte nicht planmäßig das Vermögen des Arbeitgebers schädigen

Die Kündigung eines Einkäufers, der von seiner ehemaligen Firma Erima wegen eines falsch verwendeten 80-Cent-Essensbons fristlos entlassen wurde, ist von dem Arbeitsgericht Reutlingen aufgehoben worden. Der Mann habe nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen, so dass trotz einer erheblichen Pflichtverletzung der Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam sei.

Der Arbeitgeber, ein Unternehmen der Textilindustrie, hat einem 35-jährigen Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, nachdem dieser das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essensmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Arbeitskollegen erbeten hatte.Den Arbeitnehmern... Lesen Sie mehr



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