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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erziehungsrente“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.05.2012
- 1 BvL 20/09 -
Normenkontrollantrag zur Regelung der Erziehungsrente unzulässig
Darlegungspflicht des fragenden Gerichts nicht genügend, da nicht alle Leistungsnormen einbezogen wurden
Das Bayerische Landessozialgericht hält die Vorschrift die Vorschrift über die Erziehungsrente in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig. § 47 Abs. 1 SGB VI sei mit der durch Art. 6 Abs. 5 GG garantierten Gleichstellung unehelicher Kinder unvereinbar, weil sie den überlebenden Elternteil gemeinsamer nichtehelicher Kinder von der Erziehungsrente ausschließe und diese dadurch zumindest mittelbar benachteilige. Unvereinbar sei die Vorschrift auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil sie für den Rentenanspruch der geschiedenen Erziehungspersonen die Erziehung sowohl gemeinsamer ehelicher Kinder als auch nicht gemeinsamer Kinder ausreichen lasse, während gemeinsame nichteheliche Kinder keinen Anspruch begründen könnten. Nach Vorlage des Landessozialgerichts hat nun das Bundesverfassungsgericht den Normenkontrallantrag für unzulässig erklärt.
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens war nie verheiratet und hat ein minderjähriges Kind, dessen Vater 2008 verstarb. Nach Angaben der Klägerin lebte er bis zu seinem Tod mit ihr und dem Kind - wenn auch in einer separaten Wohnung im gleichen Mietshaus - wie eine „richtige Familie“ zusammen. Er bezog eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, zahlte aber keinen Unterhalt für seinen Sohn. Den Antrag der Klägerin auf Erziehungsrente lehnte die Rentenversicherung ab, weil die Klägerin mit dem Verstorbenen nie verheiratet war.Das Rentenrecht kennt mehrere Regelungen, die einem überlebenden Ehegatten eine Rente zugestehen. Für... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.09.2009
- L 1 R 204/09 -
Bayerisches LSG hält Erziehungsrente aufgrund von Benachteiligung nichtehelicher Kinder für verfassungswidrig
Frage zur Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Die Versagung der Erziehungsrente bei nicht verheirateten Partnern ist verfassungswidrig, da nicht eheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern dadurch benachteiligt werden. Dieser Auffassung ist das Bayerische Landessozialgericht.
Kann ein Elternteil wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sein, sichert der andere Ehepartner regelmäßig Familieneinkommen und -unterhalt. Verstirbt der arbeitende rentenversicherte Partner, erhält der überlebende Elternteil eine Witwen- bzw. Witwerrente. In einer vergleichbaren Situation finden sich Geschiedene wieder, die nicht wieder geheiratet haben und die wegen Erziehung eines... Lesen Sie mehr
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