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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erste Hilfe Kurs“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2017
- 4 A 489/14 -

Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für Kursangebot in angemieteten Räumlichkeiten kein Gewerbe anmelden

Angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden können nicht als unselbständige Zweigstelle angesehen werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen für das Kursangebot in Bielefeld kein Gewerbe anmelden muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet im ganzen Bundesgebiet Erste-Hilfe-Kurse und Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen für Fahrschüler an. Sie hält auch in Bielefeld entsprechende Kurse ab und nutzt dafür jeweils stundenweise angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden. Die Klägerin bewirbt ihre Kurse ausschließlich mit den Veranstaltungsorten. Ihre Mitarbeiter sind Honorarkräfte, die nur zu den Kurszeiten in den in Bielefeld angemieteten Räumlichkeiten anwesend sind. Ein Büro unterhält sie in Bielefeld nicht. Ihre Kunden kommen im Normalfall ausschließlich mit den Honorarkräften der Klägerin während der Kurszeiten... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 05.03.2012
- 11 L 627/11 -

Erste-Hilfe-Kurse auch an Sonn- und Feiertagen zulässig

Überwiegendes öffentliches Interesse an Untersagung der Lehrgänge nicht zu erkennen

Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort sind vorerst auch an Sonn- und Feiertagen weiterhin möglich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte die Stadt Bielefeld einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen die Durchführung diese Lehrgänge an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung.Das Verwaltungsgericht Minden ließ offen, ob die Durchführung derartiger Lehrgänge dem Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen unterfällt. Angesichts... Lesen Sie mehr



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