die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erotische Massagen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.07.2020
- 1 L 445/20 -
Corona-Pandemie: Bordelle bleiben auch weiterhin geschlossen
Keine Öffnung von Freudenhäusern bis zum 31.08.2020
Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.Es sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, aber auch des von dem Land eigens für diese Betriebe entwickelten Hygienekonzepts nicht mit dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad feststellbar, dass die Untersagung erotischer Einrichtungen offensichtlich ermessenfehlerhaft sei.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- VG 14 L 158/20 -
Corona-Pandemie: Bordelle in Berlin dürfen weiterhin nicht öffnen
Keine Ungleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen
Prostitutionsstätten in Berlin dürfen immer noch nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das derzeit geltende Betriebsverbot in einem Eilverfahren bestätigt.
Die Antragstellerin betreibt in Berlin-Schöneberg ein Bordell. Der Betrieb ist nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer aktuellen Fassung weiterhin bis zumindest 4. Juli 2020 untersagt.Der auf die Öffnung ihres Bordells gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts stellt das Verbot... Lesen Sie mehr