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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erklärungsirrtum“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 18.06.2014
- 271 C 30721/13 -
Brille vergessen: Ungelesener Vertrag mit anderem Inhalt als gedacht kann wirksam angefochten werden
Rentnerin muss Kosten für einen irrtümlich unterschriebenen Fitnessstudiovertrag nicht zahlen
Wer irrtümlich eine Erklärung unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht, kann die Erklärung wirksam anfechten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine knapp siebzigjährige Münchnerin erhielt einen Flyer von einem Fitnessstudio für Frauen in München. Auf diesem Werbeflyer ist ausgeführt: "Testen Sie uns! 2 Wochen 19,90 Euro - letzter Starttermin 28.2.2013." Die Münchnerin leidet seit Jahren an körperlichen Problemen. Nach einer Rückenoperation Anfang 2013 wurden ihr sanfte Übungen zur Wiederherstellung der Rückenmuskulatur von den Ärzten empfohlen. Da sie von Sozialhilfe lebt, konnte sie sich einen Vertrag mit einem Fitnessstudio nicht leisten und beschloss, dieses Angebot zu nutzen.Noch vor Ablauf des Aktionszeitraums begab sie... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 03.11.2010
- 3 C 2811/10 -
Auskunftsportal: Unaufmerksames Lesen eines Angebots geht zu Lasten des Empfängers
Ausschluss des Anfechtungsrechts
Liest der Empfänger eines Angebots dieses nicht sorgfältig durch, so kann er später den Vertrag nicht mit der Begründung anfechten, er habe diesen nicht gewollt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von dem Beklagten die Zahlung einer Vergütung. Die Klägerin betrieb ein Internetportal. Der Beklagte erhielt ein Schreiben der Klägerin, in dem es um die Veröffentlichung der Daten des Unternehmens des Beklagten auf dem von der Klägerin betriebenen Internet-Portal ging. Das Schreiben enthielt die Überschrift "Eintragungsangebot". Im Text... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.09.2006
- 4 U 25/06 -
Ebay: Verkäufer kann bei Schreibfehler im Ebay-Angebot den Kaufvertrag anfechten
Schreibfehler ist Erklärungsirrtum i.S.d. § 119 Abs. 1 BGB
Mit dem Abschluss einer Onlineauktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dieser kann jedoch angefochten werden, wenn durch einen Tippfehler der Startpreis zu niedrig angesetzt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Im Fall bot der Verkäufer (Beklagte) einen PKW zur Versteigerung auf Ebay an. Als Startpreis legte er 1.000 britische Pfund fest. Von der Angebotsseite aus verlinkte er auf seine Firmenhomepage, auf der dieser Wagen mit einem Verkaufspreis von 15.000 Euro versehen war. Der Käufer (Kläger) gab mit 1.751 britischen Pfund das Höchstgebot ab und verlangte daraufhin die Herausgabe des PKW,... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2005
- VIII ZR 79/04 -
BGH: Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung
Die falsche Übermittlung durch Softwarefehler ist ein Erklärungsirrtum
Wer aufgrund eines Softwarefehlers Waren im Internet versehentlich zu billig anbietet, kann den zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Laptop, das 245 Euro kosten soll, stammt entweder aus der Computer-Steinzeit oder wurde mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Letzteres ist einem Online-Shop geschehen. Eigentlich wollte man für das Laptop 2.650 Euro vom Kunden haben.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet,... Lesen Sie mehr