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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erklärungsbote“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2008
- 2 Ta 45/08 -

Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern muss gegenüber den Eltern ausgesprochen werden

Minderjähriger kann als Erklärungsbote die Kündigung den Eltern überbringen - Risiko trägt der Arbeitgeber

Wenn Arbeitgeber das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Minderjährigen kündigen möchten, müssen sie gegenüber dessen Eltern als seine gesetzlichen Vertreter die Kündigung erklären. Sie können den minderjährigen Arbeitnehmer aber formlos bitten, das Schreiben den Eltern zu übergeben. Der Minderjährige handelt in diesem Fall als Erklärungsbote des Arbeitgebers. Das Risiko, dass das Schreiben den Eltern tatsächlich zugeht, trägt in diesem Fall der Arbeitgeber.

In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Lübeck hatte der Arbeitgeber diesbezüglich alles richtig gemacht, sodass der gegen die Kündigung klagenden Auszubildenden wegen fehlender Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen war. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als Beschwerdeinstanz entschieden.Eine Kündigung gegenüber einem Minderjährigen ist nur wirksam, wenn sie gegenüber den Eltern als gesetzliche Vertreter (§§ 131, 1626 BGB) ausgesprochen wird. Sie muss den Eltern zugehen (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Dabei kann der Arbeitgeber nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts den Minderjährigen formlos... Lesen Sie mehr




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