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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhöhte Sorgfaltspflicht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.05.2005
- VI ZR 238/04 -
Tierhalterhaftung: Aggressive und bissige Hunde begründen erhöhte Sorgfaltsanforderung an der Beaufsichtigung
Handeln auf eigene Gefahr nur bei Bewusstsein der Gefährdung
Wer aggressive und bissige Hunde hält, den treffen hinsichtlich der Beaufsichtigung und Verwahrung der Hunde erhöhte Sorgfaltspflichten. Zudem setzt ein Handeln auf eigene Gefahr das Bewusstsein der Gefährdung voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hielt sich der Besitzer eines Reiterhofs unter anderem zwei Rottweiler. Sowohl ein Schild an der Toreinfahrt des umzäunten Grundstücks als auch eines an der Haustür des Wohnhauses warnten vor der Gefährlichkeit der Hunde. In den Zeiten von Publikumsverkehr befanden sich die Hunde in einem Zwinger. Im September 2001 wollte ein Mann seine damalige Verlobte von dem Reiterhof abholen. Als der Mann auf der Suche nach seiner Verlobten die Haustür zum Wohngebäude öffnete, wurde er von den zwei Rottweilern angefallen. Aufgrund der zahlreich erlittenen Bisswunden erhob er Klage auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 24.08.2004
- 31 O 17973/03 -
Hörschaden durch Salutschießen bei Schützenfest
Salutschießen erlaubt - keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Lärmschäden
Das LG München I hat die Klage eines Elektronikers aus Kirchheim gegen den Schützenverein seiner Heimatgemeinde auf 25.000,- € Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen.
Der Kläger machte in 60 m Entfernung abgefeuerte Salutschüsse vom 10.05.2003 zu Ehren des örtlichen Schützenkönigs verantwortlich für einen Gehörschaden mit dauerhaftem Tinnitus. Er behauptete, der Schützenverein hätte pflichtwidrig keine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 13 Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz eingeholt. Eine derartige Genehmigung hätte nach Meinung des Klägers auch... Lesen Sie mehr