die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2013
- L 2 AS 546/13 B ER -
Keine Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Verschweigen von Einkünften
Anforderungen an die Darlegung der Hilfebedürftigkeit für den Empfang von "Hartz-IV"-Leistungen festgelegt
Stellt sich heraus, dass ein Hartz-IV-Empfänger bereits einmal Einnahmen verschwiegen hat, so bestehen erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das LSG bereits in einem früheren Klageverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des -"Hartz-IV-Empfängers" abgelehnt. Dieser hatte Kontoauszüge vorgelegt, aus denen u. a. Abbuchungen für Bezahlfernsehen, Handy- und Internet-kosten in Höhe von monatlich 100 bis 140 Euro, Versicherungen etc. hervorgingen. Barabhebungen oder Lastschriften bzgl. Ausgaben des täglichen Bedarfs fehlten über zwei Jahre vollständig. Das LSG hatte daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass der Antragsteller über verschwiegene Einnahmen verfügen müsse.Daran anknüpfend... Lesen Sie mehr