die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erhaltungsmaßnahmen (§ 554 BGB)“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Urteil vom 04.05.2020
- 31 C 222/19 -
Nießbraucher steht gegen Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ein Nießbraucher steht gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu. Dies gilt auch dann, wenn die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Dies hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Nießbraucherin einer in Schleswig-Holstein befindlichen Wohnung im Jahr 2019 vom Eigentümer Ersatz einer beschädigten Terrassentür. Da sich der Eigentümer weigerte, dem nachzukommen, erhob die Nießbraucherin Klage. Die Wohnung war Teil einer Wohnungseigentumsanlage.Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Ersatz der Terrassentür zu. Sollte der Austausch der Tür als gewöhnliche Unterhaltungsmaßnahme zu qualifizieren sein, obläge es der Klägerin gemäß § 1041 Satz 2 BGB für Ersatz zu sorgen. Sollte dagegen von einer außergewöhnlichen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.2014
- VI R 1/13 -
Aufwendungen für Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung können steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein
Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage ist als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S. des § 35 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.06.2006
- 10 C 283/05 -
Vermieter darf funktionstüchtigen Kachelofen nicht ohne weiteres austauschen
Erhaltungsmaßnahme muss objektiv erforderlich sein
Im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen kann ein Vermieter von einem Mieter nicht die Zustimmung dazu verlangen, dass ein in der Wohnung des Mieters befindlicher funktionstüchtiger Kachelofen gegen einen anderen Ofen ausgetauscht wird. Ein Mieter muss einem solchen Begehren des Vermieters nicht nachgeben. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Vermieter seiner Mieterin schriftlich an, dass der in ihrer Wohnung befindliche Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Stattdessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt zu ihrer Wohnung. Deswegen blieb dem Eigentümer gar nichts anderes übrig, als mit seinem... Lesen Sie mehr