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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erdbeerjoghurt“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011
- 12 O 383/11 -

Irreführende Kennzeichnung: Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurt mit falsch deklariertem "natürlichen Erdbeeraroma" mit mangelhaft bewerten

"Natürliches Erdbeeraroma" enthielt mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe

Ein Erdbeerjoghurt darf von der Stiftung Warentest mit mangelhaft bewerten, wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und die Angaben irreführend sind. So darf ein Erdbeerjoghurt nicht mit "natürlichem Erdbeeraroma" deklariert werden, wenn ein Test ergibt, dass mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe enthalten sind. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Testurteils ist, dass die zugrunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt worden ist. Ferner muss die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d.h. diskutabel erscheinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Nachdem die Stiftung Warentest den Erdbeerjoghurt eines Milchprodukteherstellers mit "mangelhaft" bewertet hatte, klagte das Unternehmen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Stiftung die weitere Verbreitung des Testergebnisses untersagt werden sollte. Das Qualitätsurteil gründete auf der Feststellung, der getestete Erdbeerjoghurt enthalte entgegen seiner Angabe "mit natürlichem Erdbeer-Aroma" mehr als fünf Prozent erdbeerfremde Aromastoffe und sei damit irreführend gekennzeichnet.Der Joghurthersteller vertrat die Auffassung, das Produkt sei zutreffend gekennzeichnet, vor allem die in Art. 16 Abs.... Lesen Sie mehr




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