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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erbschaftsteuerfestsetzung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.05.2021
- II R 1/19 -

Keine Erbschaft­steuer­pause beim Erwerb von Privatvermögen

Bisherige Recht bis zur Neuregelung weiter anwendbar

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaft­steuer­rechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

Auslöser des Streits war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014. Dieses hatte entschieden, dass das damals gültige Erbschaftsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, trotzdem aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter angewendet werden konnte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen. An diesem Tag verstarb ihre Tante, die ihr ausschließlich Privatvermögen vererbte. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts noch nicht abgeschlossen. Deswegen vertrat die Klägerin die Auffassung, ihr Erwerb unterliege nicht der... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2021
- 4 K 1154/20 Erb -

Gewährung des Begünstigungs­transfers erfordert keine Erb­auseinander­setzung innerhalb von sechs Monaten

Zeitablauf von drei Jahren steht Übergang der Erbschaft­steuer­begünstigungen vom Bruder auf den Kläger nicht entgegen

Die Erbschaft­steuer­begünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungs­transfer nicht voraus, dass die Erb­auseinander­setzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Der Kläger und sein Bruder sind zu je 1/2 Erben ihrer im Jahr 2015 verstorbenen Eltern. Zum Nachlass gehörten u.a. eine Kommanditbeteiligung des Vaters und mehrere Grundstücke. Das beklagte Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger die Erbschaftsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest. Dabei wurden ihm für den Erwerb des Betriebsvermögens und für einzelne Grundstücke Vergünstigungen... Lesen Sie mehr




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