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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entwässerungsgebührensatzung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2012
- 9 A 2646/11 -

Erhebung von Schmutzwassergebühren bei nachweisbarer Wasserverwendung zur Gartenbewässerung unzulässig

Zur Gartenbewässerung verwendetes Wasser ist bei Berechnung von Schmutzwassergebühren abzuziehen

Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, sind bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen. Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die streitbefangenen Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 m³ abgezogen werden (so genannte Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet), ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

In dem zugrunde liegenden Streitfall erhob ein Bielefelder Grundstückseigentümer Klage gegen den gegen ihn erlassenen Gebührenbescheid. In diesem wurden dem Kläger Schmutzwassergebühren für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, in Rechnung gestellt.In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab die Schmutzwassermenge anhand des vom Gebührenschuldner bezogenen Frischwassers berechnet werde. Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab (wahrscheinlich wird so viel Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wie bezogen... Lesen Sie mehr




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